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Aus: Ausgabe vom 03.03.2026, Seite 5 / Inland
DUH gegen Mercedes und BMW

BDI beschwert sich über Zivilrecht

Industrieverband nimmt Klagen der Umwelthilfe zum Anlass für Forderung nach Einschränkung des zivilen Klagerechts
Von Gudrun Giese
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Der Bundesgerichtshof befasste sich am Montag mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz auf ein Verbrenneraus ab November 2030. Das nahm der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zum Anlass, von der Bundesregierung rechtssichere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen.

Die Regierung solle klarstellen, »dass die Einhaltung gesetzlicher Klimavorgaben und demokratisch beschlossener Transformationspfade nicht durch zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen unterlaufen werden darf«, wünschte sich BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch von den politischen Entscheidern. Er hätte auch ein eingeschränktes Klagerecht für Verbände wie die DUH fordern können, aber die gefundene Formulierung klingt eleganter, da sie dank zustimmungsfähiger Vokabeln wie »gesetzlich«, »Klimavorgaben« und »demokratisch beschlossen« insinuiert, mit »zivilrechtlichen Einzelfallentscheidungen«, wie Lösch das nennt, werde ein unwichtiges Partikularinteresse verfolgt und nicht der Wunsch vieler Menschen nach einem verlässlichen Ende von Abgase emittierenden Fahrzeugen. Aus BDI-Sicht gefährde die Klage des Verbandes gegen die beiden Unternehmen die »Rechtssicherheit und Investitionen«, denn die Klimapolitik werde aus dem politischen Sektor auf Zivilgerichte verlagert. BMW und Mercedes-Benz sieht er dadurch »mit unkalkulierbaren Haftungs- und Unterlassungsrisiken« belastet.

Starker Tobak, zumal bis vor gar nicht allzu langer Zeit die Bundespolitik noch ein möglichst schnelles Verbrenneraus befürwortet hat. Mit dem Regierungswechsel ist das in der Prioritätenliste wieder weit abgerutscht. Fahrzeuge mit Verbrennermotoren sollen länger betrieben werden dürfen. Demgegenüber will die DUH ein verbindliches Ende für diese Technologie erzwingen. Die beiden beklagten Autohersteller sollen ab November 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen, die Treibhausgase ausstoßen. Der Umweltverband argumentiert mit der eigenen Freiheit und der Freiheit künftiger Generationen, deren Handlungsspielräume beschränkt würden, wenn die Automobilhersteller zuviel vom begrenzten Kohlendioxidbudget aufbrauchen dürften. Später würden schärfere Vorgaben erforderlich, die noch stärker in Freiheitsrechte eingreifen müssten.

Die Vorinstanzen, die Oberlandesgerichte in München und Stuttgart, hatten die Klagen abgewiesen. Der Bundesgerichtshof soll nun klären, ob Privatpersonen im Zusammenhang mit andauernden Treibhausgasemissionen wegen drohender Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts klagen können. Drei DUH-Geschäftsführer vertreten die Klage vor dem BGH und wollen geklärt sehen, ob »zivilrechtlich alles erlaubt« sei, »was nicht verboten ist«, denn weder BMW noch Mercedes-Benz hätten sich bisher zu einem verbindlich terminierten Verbrenneraus verpflichten wollen, solange der Gesetzgeber keine Vorgaben mache. Der Umweltverband vertritt den Ansatz, dass Unternehmen sich auch über staatliche Vorgaben hinaus an Sorgfaltspflichten halten müssten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde. Damit nehmen sie Bezug auf den Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, bei dem entschieden wurde, dass das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes zu kurz greife und der Gesetzgeber es nachbessern müsse. Da die Vorschriften des Gesetzes einen großen Teil der Emissionsminderung auf die Zeit nach 2030 verschoben hätten, würden die Kläger in ihren Freiheitsrechten verletzt, so das Verfassungsgericht. Die DUH will mit vergleichbarer Argumentation die beiden Autobauer in die Pflicht nehmen.

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