Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Mann muss zahlen
Frankfurt (Oder). Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. »Wir schützen eure Kinder« steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die AfD hatte versucht, vorher einen Stopp des Verfahrens zu erreichen, und forderte Immunität für Möller. Der Brandenburger Landtag lehnte diesen Antrag mehrheitlich ab. »Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan«, meinte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt.
Der mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat extra ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Möller soll das Plakat, das im Wahlkampf in Frankfurt (Oder) hing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot gewusst habe. Möller wies die Vorwürfe als »rein politische Sache« zurück. (dpa/jW)
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