Nachschlag: Sanktion nicht gleich Sanktion
Als Einzelperson von einer antidemokratischen Exekutive mit Finanzsanktionen überzogen zu werden, hat offenbar auch sein Gutes. Nicolas Guillou berichtete am Dienstag abend gegenüber Arte nicht nur darüber, wie einschränkend der Verlust sämtlicher elektronischer Zahlungsmittel ist, sondern auch darüber, wie klar dem Richter am Internationalen Strafgerichtshof seine Abhängigkeit von US-Software und -plattformen wurde. Präsident Donald Trump hatte Guillou auf eine Sanktionsliste gesetzt, nachdem er einen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu wegen der Kriegsverbrechen im Gazastreifen ausgestellt hatte.
Mit keinem Wort erwähnt werden in dem Beitrag die vom EU-Ministerrat einstimmig verhängten Sanktionen gegen hiesige »Gedankenverbrecher« wie Hüseyin Doğru oder Jacques Baud. Letzterer erklärte in einem am Dienstag auf dem Youtube-Kanal »Neutrality Studies« veröffentlichten Interview mit dem Schweizer Neutralitätsforscher Pascal Lottaz, wie er sich gegen die extralegalen und gegen mehrere Menschenrechte verstoßenden EU-Sanktionen zur Wehr setzen will. (mb)
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