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Urteil: Mietpreisbremse grundrechtskonform

Karlsruhe. Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Wohnungsfirma hatte damit keinen Erfolg. Sie war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Firma an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Regelung zur Mietpreisbremse im Jahr 2020 – im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen. Mit der Regelung werden in Gebieten mit »angespanntem Wohnungsmarkt« die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen gedeckelt. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und nach einer Modernisierung der Wohnung. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2026, Seite 4, Inland

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