Khan im Krankenhaus?
Von Thomas Berger
Die Lage rund um den 2022 gestürzten Expremier Imran Khan in Pakistan blieb auch am Sonntag unübersichtlich. Am Freitag hatte ein Anwalt des seit 2023 in Haft sitzenden 73jährigen inoffiziellen Oppositionsführers erklärt, dass Khan aufgrund einer verzögerten Behandlung 85 Prozent seines Sehvermögens auf dem rechten Auge verloren habe. Daraufhin schrieb Informationsminister Attaullah Tarar am Sonnabend auf X, dass weitere Untersuchungen und Behandlungen »in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung von den besten Augenärzten durchgeführt« würden. »Ein detaillierter Bericht darüber wird auch dem Obersten Gerichtshof vorgelegt werden«, so der Vertreter der rechtskonservativen Regierung von Premier Shehbaz Sharif. Zuvor hatte wiederum Innenminister Mohsin Naqvi bekanntgegeben, dass der prominenteste Gefangene demnächst vom Gefängnis Adiala in Rawalpindi in eine neue Haftanstalt der benachbarten Hauptstadt Islamabad verlegt werden solle, sobald sie in etwa zwei Monaten fertig sei.
Da der Ankündigung Tarars aber zunächst keine erkennbaren Schritte zügiger Umsetzung folgten, hielten Mitglieder der von Khans Partei Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI) angeführten Oppositionsallianz TTAP weiter an ihrer nun schon dreitägigen Sitzblockade des Parlaments fest. Es ist die erste in der Landesgeschichte. Sowohl Gohar Ali Khan, der stellvertretend für den inhaftierten Gründer als nomineller Vorsitzender die PTI führt, als auch der frühere Parlamentspräsident Asad Qaiser, TTAP-Chef Mehmood Khan Achakzai und der Oppositionsführer im Senat, Allama Raja Nasir Abbas, sind laut Medienberichten an der Aktion beteiligt. Die Protestierenden fordern zudem, einen Arzt Khans als Vertrauensperson in ein ärztliches Spezialistengremium aufzunehmen, dessen Gründung zur weiteren Beurteilung seines Gesundheitszustandes und notwendiger Schritte in Aussicht gestellt wurde.
In den zurückliegenden Wochen überschlugen sich die Nachrichten rund um den 73jährigen, der sich politischer Verfolgung ausgesetzt sieht. Erst im Dezember war von einem Sondergericht ein weiteres Urteil gegen Khan und seine Ehefrau Bushra Bibi ergangen – zusätzlich je zehn plus sieben Jahre Haft im sogenannten Toshakhana-Verfahren. Dabei wird ihm im Zusammenhang mit Gastgeschenken ausländischer Staatsgäste vorgeworfen, nicht ausreichend Auskunft entsprechend der Gesetzeslage gegeben zu haben. Khans Anwälte haben in seinem Namen nun Widerspruch eingelegt und beim Islamabad High Court, dem höchsten Regionalgericht der Hauptstadt, eine Aufhebung des Urteils bis zur endgültigen Klärung und Freilassung auf Kaution beantragt. Begründet wird dies mit formalen Fehlern, darunter eben zwei Haftstrafen für den gleichen Tatvorwurf, sowie aus medizinischer Sicht.
Khan sei »bei bester Gesundheit«, hatte es noch Ende Januar erneut von Regierungsvertretern geheißen. Da Angehörigen, Anwälten und PTI-Führungskräften über Monate hinweg durch die Gefängnisleitung mit ganz wenigen kurzen Ausnahmen Besuche verwehrt worden waren, hatten sich die Spekulationen über möglicherweise lebensbedrohliche Szenarien immer stärker verdichtet. In der Vorwoche schaltete sich nun abermals der Supreme Court (SC) in den Gesamtfall ein. Pakistans Oberster Gerichtshof beauftragte den namhaften Juristen Salman Safdar als Amicus Curiae, also als unparteiischen externen Berater und Gutachter. Safdar hat Khan im Adiala-Gefängnis besucht und in einem siebenseitigen Bericht dem SC am Donnerstag ein konkretes Lagebild von Zellenausstattung, Gefängnisalltag und aktuellem Zustand übermittelt. Khan habe etwa Zugang zu 100 Büchern, sei aber oft durch große Hitze, Moskitos und andere Insekten sehr belastet.
Publik wurde etwa parallel auch die Einschätzung eines Mediziners des Pakistan Institute of Medical Sciences, auf die sich Khans Anwalt bezog und wonach dieser infolge eines bisher unbehandelten Blutgerinsels im rechten Auge nur noch etwa 15 Prozent Sehkraft habe. Während Regierungsmitglieder die PTI-geführte Opposition aufriefen, das Thema »nicht zu politisieren«, forderte die unabhängige Nationale Menschenrechtskommission, in alle weiteren Schritte einbezogen zu werden. Dass mehrere Kabinettsmitglieder gerade im Ausland sind, auch Premier Sharif zu einem Besuch nach Wien aufbrach, machte kurzfristige Anordnungen am Sonntag nicht einfacher.
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