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Aus: Ausgabe vom 10.02.2026, Seite 4 / Inland
Neuauszählung der Bundestagswahl

Karlsruhe soll klären

BSW-Spitze kündigt offiziell Wahlprüfbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist vollständige Neuauszählung der Bundestagswahl
Von Marc Bebenroth
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Die BSW-Spitze präsentierte die Ergebnisse eigener Nachforschungen (Berlin, 9.2.2026)

Weniger als 10.000 Stimmen fehlten dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach der Bundestagswahl, um in den Bundestag einzuziehen. Diesem Umstand hat die Regierung ihre Mehrheit zu verdanken. Seither kämpft die Parteispitze um jede einzelne Stimme, vor allem juristisch. Dieser Kampf führt als nächstes nach Karlsruhe.

Sahra Wagenknecht hat am Montag in Berlin vor Journalisten gemeinsam mit den Parteivorsitzenden Amira Mohammed Ali und Fabio De Masi sowie Generalsekretär Oliver Ruhnert offiziell eine Wahlprüfbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Zuvor hatte ein Gremium des Bundestags die Beschwerde des BSW gegen das amtliche Wahlergebnis offenbar ohne ernst zu nehmende Prüfung vom Tisch gewischt – unter Beteiligung der Linkspartei, von der sich das Bündnis einst abgespalten hatte.

Dem BSW gehe es weniger um entgangene Mandate, die mit einem Ergebnis von mindestens fünf Prozent aller Stimmen einhergegangen wären, erklärte Wagenknecht. Antrieb seien die Aufklärung der Auszählfehler und die Korrektheit des Wahlergebnisses. Mohammed Ali unterschied am Montag zwischen drei Arten solcher Fehler: Zum einen seien BSW-Stimmen beim Auszählen oder Weitermelden einer falschen Partei zugeordnet worden, vor allem der Kleinstpartei »Bündnis Deutschland«. Zum anderen seien Stimmen für das BSW schlicht übersehen worden. Dazu verwies Mohammed Ali auf eine ungünstige Positionierung ihrer Partei auf Wahlzetteln.

Gravierender dürften die festgestellten Fälle sein, in denen gültige Stimmzettel als ungültig gewertet wurden, da nur eine Zweitstimme, aber keine Erststimme für das BSW abgegeben wurde. So zu wählen sei rechtlich zulässig, aber in so manchen Wahllokalen fälschlich anders gesehen worden. Eine Erklärung für dieses Wahlverhalten sei, dass das BSW nicht in jedem Wahlkreis eine Direktkandidatur aufgestellt hatte und dort nur mit Zweitstimme wählbar gewesen sei, erklärte die BSW-Vorsitzende. Auf jW-Nachfrage zu möglichen Fehlern beim Umgang mit der Software zur Übermittlung der Ergebnisse erklärte Uwe Lipinski, einer der mit der Beschwerde betrauten Anwälte, dass in Brandenburg in einem Fall drei von zwölf Stimmen beim Eintragen in die genutzte Software falsch zugeordnet worden seien. Dies habe der Landeswahlleiter dem BSW mitgeteilt.

Ursprünglich sei er durch Nachrichten von der Wählerbasis auf Ungereimtheiten aufmerksam gemacht worden, sagte Generalsekretär Ruhnert. Aus einem Wahlkreis sei ihm berichtet worden, dass definitiv fünf Anhänger ihre Stimme für das BSW abgegeben hätten, aber im Ergebnis nur drei gezählt worden seien. Andernorts, ergänzte Mohammed Ali, seien null Stimmen gezählt, aber laut Erklärung der Wählenden mindestens eine abgegeben worden. Derlei Berichte hätten sich zusehends gehäuft.

De Masi und Mohammed Ali berichteten von weiteren aufgedeckten Fällen. Es habe noch nie eine Wahlprüfbeschwerde gegeben, bei der ein solcher Aufwand betrieben worden sei, sagte der Parteivorsitzende. Zunächst habe man alle 299 Wahlkreisbüros kontaktiert, um herauszufinden, ob dort bis zur Anfrage eigenständig neu ausgezählt worden sei. Einige hätten Auskünfte explizit verweigert. Überhaupt, betonte de Masi, sei das unabhängige Überprüfen der Wahldaten ungemein schwierig und werde durch fehlende Kontaktierbarkeit oder mangelnde Auskunftsbereitschaft mitunter verunmöglicht. So wisse bis heute niemand für jedes Wahllokal, in dem für das amtliche Endergebnis neu gezählt worden war, warum dies jeweils erfolgte, sagte Mohammed Ali.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annehmen, droht den Beteiligten des Wahlprüfausschusses im Bundestag – dessen negatives Ergebnis nach Überzeugung von Sahra Wagenknecht von Anfang an festgestanden habe –, Rede und Antwort stehen zu müssen, bestätigte der Jurist Christoph Degenhardt als ebenfalls mit der Beschwerde betrauter Anwalt auf jW-Nachfrage. De Masi freue sich »diebisch« auf diese Befragung der Abgeordneten und bot Sören Pellmann (Die Linke) eine Beratung vorab an. Pellmann hatte sich zuvor in einer Rede im Bundestag zum Sachverhalt geäußert und sich wiederholt in Widersprüche verstrickt.

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