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»Otto-Wels-Saal«: AfD-Klage gescheitert

Berlin. Eine Klage der AfD auf die Zuteilung des »Otto-Wels-Saals« – benannt nach einem früheren SPD-Vorsitzenden – im Reichstag für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Donnerstag keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat des Bundestags hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Raum weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. Sie argumentierte, dass durch die »unzureichende Größe des Sitzungssaals« ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt würden. (AFD/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2026, Seite 4, Inland

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