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Aus: Ausgabe vom 28.01.2026, Seite 3 / Ansichten

Rolle rückwärts

Technokratische Sozialstaatsreform. Gastkommentar
Von Christoph Butterwegge
Arbeitsministerin Bas besucht Ausbildungszentrum.jpg
Feilt an der Demontage des Sozialstaates: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (Berlin, 21.1.2026)

Die im September 2025 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat nach vier Monaten ihren Abschlussbericht vorgelegt, der sich auf vier Handlungsfelder konzentriert: eine Neusystematisierung der Sozialleistungen, die Stärkung von Erwerbsanreizen (»Anpassung der Transferentzugsraten«), die Rechtsvereinfachung sowie eine Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dazu gibt man 26 sehr technokratisch wirkende Empfehlungen ab, die »von systemändernden Reformen wesentlicher Sozialleistungsbereiche über die Neubestimmung des Verhältnisses einzelner Leistungen zueinander bis hin zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen und einer konsequenten Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsprozesse« reichen.

Angestrebt werden laut dem KSR-Bericht die materiell-rechtliche Einheitlichkeit und mehr Transparenz des Sozialsystems. Zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), der Kinderzuschlag und das Wohngeld sollen in einem einheitlichen Leistungssystem aufgehen, das man durch Digitalisierung und Pauschalierung kostengünstiger zu machen hofft.

Wenn von der Bundesregierung eingesetzte Kommissionen den Bismarckschen Sozialstaat modernisieren wollen, ist Skepsis geboten. In der Umsetzung entsprechender Reformen bleiben hehre Versprechen wie »Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen« nämlich oft auf der Strecke. Beispielsweise wurde die Empfehlung der Hartz-Kommission, sich am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert. Dasselbe gilt für andere KSR-Vorschläge, etwa die Umwandlung der Belegvorhaltepflicht in eine Belegvorlagepflicht oder die Erweiterung bzw. Erhöhung von Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen. Schließlich geht es auch diesmal um Einsparungen, was mit der »besonders angespannten Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen« begründet wird.

Kostenintensiv, bürokratisch und komplex ist der Sozialstaat, weil er Einzelfallgerechtigkeit anstrebt. Was in der Berichtslyrik als »digitaler Neustart« des Sozialstaates unter Einbeziehung von KI erscheint, kann leicht zur Rolle rückwärts in seiner historischen Entwicklung werden. Durch eine gerade für Bedürftige nicht unbedingt günstige Digitalisierung der Verfahren, eine Standardisierung der Prüfung von Leistungsansprüchen sowie die Zusammenfassung und Pauschalierung bestimmter Leistungen entsteht nicht automatisch sozialer Fortschritt.

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