Zoff um Handelspakt als Mehrteiler
Von Oliver Rast
Politkrimi in Strasbourg: Bauernproteste auf den Straßen, Abstimmungszoff im Plenum. Das Europäische Parlament (EP) entschied am Mittwoch mit knapper Mehrheit, das »EU-Mercosur-Abkommen« dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Ergebnis: 334 zu 324 Stimmen bei elf Enthaltungen. Mit diesem Votum ist das Inkrafttreten des »Freihandelsabkommens« faktisch eingefroren, bis der EuGH sein Urteil spricht. Und das kann dauern: Monate, vielleicht anderthalb bis zwei Jahre. Nur, Tricks gibt es weiterhin, die mehrheitliche Entscheidung der Abgeordneten zu umgehen. Dazu gleich.
Zunächst: Die EuGH-Anrufung wurde möglich durch eine »ungewöhnliche Allianz aus Grünen, Linken und Rechtsaußenfraktionen«, berichtete das Fachportal Topagrar am Donnerstag. Während Konservative, Sozialdemokraten und Liberale großteils gegen das Rechtsgutachten votierten, aber nicht geschlossen genug waren, um die Vorlage zu stoppen.
Zum Plot gehört auch folgende Szene: Für die größte Fraktion im EP, die Europäische Volkspartei (EVP), bedeutet »Mercosur« wohl eine Zerreißprobe. »Ich glaube, ich war schon auf Beerdigungen, bei denen die Atmosphäre angenehmer war als bei dieser Fraktionssitzung«, sagte eine nicht näher bezeichnete »parlamentarische Quelle« am Donnerstag gegenüber dem Onlineportal Euractiv. Demnach stritten die EVP-Abgeordneten heftig über das Abkommen. Letztlich stimmten 43 der 187 Mitglieder der Fraktion »gegen die vereinbarte Linie«, was wiederum Fraktionschef Manfred Weber »sehr verärgerte«.
Mehr noch, die Abstimmung sei eine schallende Ohrfeige für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bundeskanzler Friedrich Merz, »die auf ein Durchtricksen des unsozialen Vertrags gesetzt hatten«, wurde die BSW-Europaabgeordnete Ruth Firmenich am Mittwoch in einer Mitteilung zitiert. Zumal von der Leyen am vergangenen Wochenende den vermeintlichen Durchbruch inszenierte: Mit den vier Mercosur-Staaten – Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay – unterschrieb sie das Abkommen, das seit mehr als einem Vierteljahrhundert verhandelt worden war. Die Kommissionspräsidentin setzte sich über alle Bedenken hinweg – und signalisierte: Wir ziehen das durch. Punkt. Nun, ganz so einfach wird es dann doch nicht.
Wichtig: Bei »gemischten Abkommen« wie dem EU-Mercosur-Deal entscheiden nicht nur EU-Organe, sondern auch die Mitgliedstaaten – ein Zusammenspiel mehrerer Ebenen. Für eine vorläufige Anwendung braucht es die Zustimmung des Rates, also der Mitgliedstaaten. Für das endgültige Inkrafttreten wiederum die Zustimmung des EP. Und erst wenn anschließend alle nationalen Parlamente der EU-Staaten ratifiziert haben, kann das Abkommen vollständig gelten. Die EU-Kommission kann dabei ein Abkommen nicht eigenständig vorläufig in Kraft setzen; sie kann diesen Schritt aber anstoßen und dem Rat vorschlagen.
Die Verfechter des Abkommens reagierten – ganz drehbuchreif – prompt nach der EuGH-Anrufung des EP – etwa Bundeskanzler Friedrich Merz. Der CDU-Politiker schrieb auf X, das Abkommen müsse »jetzt vorläufig angewandt werden«. Der Kanzler kennt – logisch – den Kniff, die EuGH-Prüfung durch das Parlament stoppt die interimsmäßige Anwendung nicht automatisch. Erwartbar: »Das EU-Mercosur-Abkommen soll vorläufig angewendet werden, wenn der erste Mercosur-Staat ratifiziert hat«, sagte ein EU-Diplomat am Donnerstag zu Reuters. »Das wird wohl Paraguay im März sein.«
Was bedeutet das? Eine einstweilige Anwendung ist nur in den Bereichen möglich, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Dazu gehören etwa der Abbau von Zöllen, Maßnahmen zur Handelserleichterung, technische Standards, bestimmte Dienstleistungen sowie Regeln zu Wettbewerb und staatlichen Beihilfen. Auch das Kapitel zur Nachhaltigkeit kann darunterfallen – solange es keine nationalen Kompetenzen berührt.
Nicht vorläufig angewendet werden dürfen hingegen alle Teile des Abkommens, die in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen. Dazu zählen besonders der Investitionsschutz und Schiedsgerichte, die strafrechtliche Zusammenarbeit sowie bestimmte Bereiche des geistigen Eigentums.
Kurzum, die Sequenzen zum Skript sind längst noch nicht alle abgedreht – der Zoff um den Handelspakt bleibt eines: ein Mehrteiler.
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