Abschaffung des Rechts
Die Kriegstüchtigkeit nimmt Gestalt an – jedenfalls werden die Instrumente staatlichen Kampfes gegen missliebige Meinungen geschärft. So berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am Sonnabend über einen am 19. Dezember vom deutschen Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf, der die Meinungs- und Pressefreiheit der Bundesnetzagentur unterwirft. In der FAZ sinniert Kanzleramtschef Thorsten Frei darüber, »was wir dem BND künftig ermöglichen müssen«. »Wir« haben allerhand vor.
Die NZZ nimmt sich die Bundesrats-»Drucksache 766/25« vor, den Entwurf für das »Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz«. Es kommt als Durchführung der EU-Verordnung 2024/900 daher. Die Zeitung meint, es könne »als Fangschuss für die Meinungs- und Pressefreiheit gelten«. Es solle »Durchsuchungen von Social-Media-Konzernen und journalistischen Redaktionen erlauben«, laut Paragraph sieben, Absatz drei, auch »ohne richterliche Anordnung«. Die Betroffenen sollen künftig offenlegen, wer sie unterstützt, seien es politische Parteien, Verbände, NGOs oder Einzelpersonen. Die EU wolle so insbesondere »außereuropäische Geldgeber« ermitteln. Die Netzagentur, so die NZZ, solle »an die Stelle von Polizei und Staatsanwaltschaft« treten.
In der FAZ flankiert Frei dieses Pfeifen auf Grundrechte und Recht generell, mit der These, nicht nur die Bundeswehr sei »konventionell zur stärksten Armee Europas zu machen. Einen vergleichbaren Anspruch müssen wir auch an unsere Nachrichtendienste richten«. Der BND müsse »auch aktiv in die Verteidigung unserer Sicherheit eingebunden sein«. Etwa »durch die Störung von Funkverkehr zur Drohnenabwehr oder durch die Ausschaltung von Krypto-Wallets feindlicher Agenten«. Und nebenbei: Durch Zugrif auf private Handys. Das sei »von ungleich größerer Eingriffstiefe als der Zugriff auf den Server einer halbstaatlichen Söldnergruppe«. An deutschen Grenzen könne der BND dabei nicht haltmachen. Werde »in erhöhtem Maße in Grundrechte« eingegriffen, gebe es ja »rechtliche Absicherungen«.
Rechtsförmig muss aussehen, was als Unrecht gesetzt wird. Ähnliches liegt auch im Fall Jacques Baud vor, zu dem die NZZ ebenfalls am Sonnabend einen Schweizer Anwalt wiedergibt: Sanktionierte Personen wie Baud »stünden aus politischen Erwägungen auf der Sanktionsliste, nicht weil ihnen strafbare Handlungen vorgeworfen würden. Durch die Sanktionen würden sie aber bestraft, nicht von einem Gericht, sondern von einer Exekutivbehörde.« Gegen die es nur in der Propaganda Rechtsmittel gibt. Der reaktionäre Staatsumbau kommt voran. (as)
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