Dominant und schussbereit
Von Michael Kohler
Jemand ruft die Polizei, weil eine Person in Not ist und Hilfe benötigt. Die Polizei kommt. Wenig später ist die hilfsbedürftige Person schwer verwundet oder tot. Polizeieinsätze können aus verschiedenen Gründen eskalieren, aber Todesfälle und schwere Verletzungen ereignen sich inzwischen meistens dann, wenn die betroffene Person eigentlich Hilfe gebraucht hätte.
Der jüngste Fall dieser Art geschah Mitte November 2025 in Bochum, als ein 12jähriges, gehörloses Mädchen durch einen Bauchschuss lebensgefährlich verletzt wurde. Das vermutlich auf Insulin angewiesene Kind lebte in einer Wohngruppe und hatte diese verlassen, um – wie schon häufig zuvor – seine nicht sorgeberechtigte, ebenfalls gehörlose Mutter aufzusuchen. Dort erschien die Polizei morgens um halb eins. Was genau sich dann ereignete, konnte bisher nicht vollständig geklärt werden. Zusammengefasst wohl folgendes: Die Mutter hört zunächst das Klopfen der Polizei nicht, diese stellt den Strom ab. Dann öffnet die Mutter, will aber die Polizei nicht in die Wohnung lassen. Sie wird zu Boden gebracht und gefesselt, das Mädchen und ihr ebenfalls gehörloser Bruder flüchten sich in einen hinteren Raum. Ein Polizist hört von dort Geräusche und warnt deshalb vor einer möglichen Gefahr. Vier der sechs anwesenden Polizisten stellen sich nebeneinander auf, zwei von ihnen zücken Elektroschocker und Pistole. Als das Mädchen durch die Tür kommt und sich angeblich den Beamten mit zwei Messern in der Hand nähert, schießen beide gleichzeitig auf das Kind. Ein Gebärdendolmetscher ist nicht anwesend, die Bodycams sind ausgeschaltet.
Es bleiben bedrückend viele offene Fragen: Warum waren die Kameras ausgeschaltet? Befand sich das Kind tatsächlich in einer gesundheitlichen Gefahr? Gab es in der Wohnung kein Insulin? Falls nein, hätte man das nicht einfach vor die Tür stellen können? Warum wurde nicht dafür gesorgt, dass eine Kommunikation mit der Mutter und den Kindern möglich ist? Wurden überhaupt Deeskalationsversuche unternommen? Waren die Polizisten wirklich in akuter Lebensgefahr? Gab es keine Alternativen zum Schusswaffengebrauch?
Der Anwalt des Mädchens warf den Ermittlungsbehörden eine »aggressive Pressearbeit« sowie manipulative und voreilige Darstellung vor, um den Eindruck einer Notwehrsituation zu erzeugen. Er bezeichnete es als »extrem besorgniserregend«, dass sich die Strafverfolgungsbehörden und das Innenministerium unmittelbar nach dem Geschehen auf diese mutmaßliche Notwehrsituation festgelegt haben.
Viele Todesarten
2025 wurden in Deutschland bisher 17 tödliche Polizeischüsse bekannt. Im Jahr davor war es mit 22 Todesfällen zum höchsten Wert seit Beginn der Statistik gekommen. Die Angaben stammen aus der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip, die seit 1976 polizeiliche Todesschüsse systematisch erfasst. Cilip-Redakteur Norbert Pütter wies dort im März 2025 darauf hin, dass in den vergangenen vier Jahrzehnten die Anzahl tödlicher Polizeischüsse – im Schnitt etwa elf pro Jahr – nicht unbedingt gestiegen ist. Die Spitze von 22 Polizeitoten 2024 könnte ein »Ausreißer« sein, den es in ähnlicher Größenordnung auch mehrfach in der Vergangenheit gab. Die 17 Polizeitoten des gerade vergangenen Jahres liegen jedoch wiederum beträchtlich über dem langjährigen Durchschnitt. Zweifelsohne ist aber die Zahl der erschossenen Menschen »mit psychischen Problemen« enorm gestiegen. Im ersten Fünfjahreszeitraum der Statistik (1976–1980) lag ihr Anteil noch bei unter sechs Prozent, im Zeitraum von 2019 bis 2023 indessen bei 47 Prozent.
Diese Zahlen bedürfen zweier Anmerkungen: Erstens sind es keine amtlichen Zahlen – weil es amtliche Zahlen nicht gibt. Die deutsche Polizei weiß nicht, wie viele Menschen sie tötet. Weder sie selbst noch die Innenministerien noch irgendeine andere Behörde erfassen solche Daten. Es gibt lediglich eine von der Innenministerkonferenz veröffentlichte Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch des Vorjahres. In mühevoller Kleinarbeit recherchiert die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip aus dieser Statistik die Todesfälle.
Zweitens kommt es bei Polizeieinsätzen keinesfalls nur durch Schusswaffeneinsatz zu Todesfällen, sondern auch durch Ersticken, durch Schläge, durch den Einsatz von Pfefferspray oder Elektroschockwaffen, bei Fluchtfahrten, durch Selbsttötung, durch medizinische Unterversorgung usw. Nach Auswertung parlamentarischer Anfragen und NGO-Recherchen liegt in Deutschland der Anteil der Todesfälle durch andere Ursachen als Schusswaffengebrauch bei mindestens 50 Prozent, teilweise höher. Obwohl diese Todesfälle einer statistischen Erfassung anscheinend nicht bedürfen, haben vor allem sogenannte lagebedingte Erstickungstode immer wieder zu Protesten geführt. Es war diese grausame Todesart, die George Floyd 2020 in Minneapolis erleiden musste, genau wie vor ihm Eric Garner 2014 in New York, 2018 Aristeidis L. in Berlin, 2022 schließlich Daniel S. im März in Regensburg und Ante P. im Mai in Mannheim.
Die Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes und Wolfgang Mallach wiesen kürzlich darauf hin, dass es sich bei dem lagebedingten Erstickungstod um »ein bekanntes, aber unterschätztes Problem« handle. Dieses sei »national wie international seit den 1990er Jahren bekannt«. Gleichwohl kommen sie zu der bitteren Feststellung: »Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichen Fixierungs- und Transportmaßnahmen oder im Polizeigewahrsam tauchen immer wieder auf.« Sie merken zudem kritisch an, dass diese »Ereignisse« nicht immer umfassend und transparent ausgewertet und aufgearbeitet würden, »was insbesondere für die Hinterbliebenen eine extreme Belastung bedeutet (…), aber auch für die handelnden Polizeibeamt*innen psychische Folgen haben kann«.¹
Staatliche Gewalt bleibt, auch wenn sie unangemessen und deshalb illegal ist, in aller Regel ungestraft. Das 2023 abgeschlossene Forschungsprojekt »KviAPol« zu Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamtinnen und -beamte zeigte auf, dass in Deutschland nicht einmal jeder tausendste Fall illegaler Polizeigewalt eine Verurteilung vor Gericht nach sich zieht.²
Wegen des Todes des 16jährigen Mouhamed Dramé im August 2022 in Dortmund waren fünf der zwölf beteiligten Polizeibeamten angeklagt. Der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Senegalese saß damals mit einem Messer in der Hand teilnahmslos und mit gesenktem Kopf an einer Mauer im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung.³ Der Hof war an drei Seiten von Hauswänden, an der vierten durch einen Zaun mit schweren Eisenstangen umgeben. Der Staatsanwalt stellte fest, dass schon deshalb keine Gefahr für die Allgemeinheit bestand, der Jugendliche zudem nur dasaß und nichts tat. Eine Aufforderung, das Messer wegzulegen, verstand er nicht und wurde deshalb mit einer ganzen Flasche Tränengas beschossen. Er erhob sich – vermutlich, um zu flüchten – und wurde daraufhin sowohl mit einer Elektroschockwaffe als auch mit einer Maschinenpistole beschossen und starb kurz darauf im Krankenhaus. Zu einer Anklage kam es vermutlich nur, weil der Einrichtungsmitarbeiter, der die Polizei rief, den Hörer nicht aufgelegt hatte. Die bis zu den Schüssen reichende Tonaufnahme belegte, dass die Ereignisse sich anders abgespielt hatten, als von der Polizei zunächst angegeben. Die Ermittlungen ergaben unter anderem, dass eine Notwehrsituation, die die Schüsse hätte rechtfertigen können, nicht bestand. Der erwähnte Polizeiwissenschaftler und langjährige Polizeiausbilder Thomas Feltes vertrat in dem Prozess die Nebenklage. Alle fünf Polizisten wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Hier erhebt sich die Frage: Was macht das mit Freunden und Angehörigen sowie mit überlebenden Opfern der Polizeigewalt, die mit ihren Erfahrungen des Verlustes, der Ohnmacht und der bleibenden Ungerechtigkeit zurückbleiben? Thomas Feltes dazu: »Sie verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat.« Zu fragen ist aber auch, wie sich Polizistinnen und Polizisten selbst verändern, wenn sie immer wieder erfahren, dass ihr gesetzwidriges Verhalten folgenlos bleibt. Eine der Auswirkungen liegt klar auf der Hand: Es werden etliche zu der Ansicht gelangen, dass sie über dem Gesetz stehen.
Eben diese Weltsicht hatte wohl ein Mannheimer Polizeihauptmeister, der Ende des vergangenen Jahres vor Gericht stand. Er hatte nach einem von ihm geleiteten Einsatz einem Verdächtigen Drogen untergeschoben. Zwei seiner Unterstellten hatten diesen zuvor »wirklich intensiv« durchsucht, aber nichts gefunden und das in ihrem Bericht auch so vermerkt. Sie nahmen ihn trotzdem zum Revier mit, weil er zur Fahndung ausgeschrieben war, und zwar wegen eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen. Der Einsatzleiter forderte sie dort auf, den Bericht zu ändern: »Ich habe noch fünf Plomben (Marihuanabriefchen, M. K.). Die stecke ich ihm zu. Ich will, dass er in Haft kommt.« Einer der beiden änderte den Bericht mehrfach den Anweisungen entsprechend, dann aber besprachen sich die Polizisten und beschlossen, gemeinsam einen Vorgesetzten zu informieren. Vor Gericht stritt der Polizeihauptmeister zunächst seine Verfehlungen vollmundig ab: »Ich habe den Einsatz ordnungsgemäß geführt. Ich hatte weder die Absicht noch die Möglichkeit, irgend jemand zu belasten.« Auf die Frage, ob er dem Festgenommenen etwas untergejubelt hätte: »So eine Handlung wäre mit meinem Dienstverständnis nicht vereinbar.« Am Ende gestand er doch die Unterschiebung, wurde aber trotzdem freigesprochen. Hauptargument für den Freispruch: Gegen den Festgenommenen habe ja ein Haftbefehl (wegen nicht eingehaltener Bewährungsauflagen) bestanden, also sei kein Unschuldiger verfolgt worden.
Cop Culture
Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Straftat erwischt zu werden, leistet durchaus einen signifikanten und empirisch belegten Beitrag zur Reduktion von Kriminalität. Strafen haben aber diesbezüglich nur einen geringen oder überhaupt keinen Effekt. Besonders gilt das für Gefängnisstrafen, die sogar eher als kontraproduktiv gelten, da sie schützende Bindungen zerstören und die Rückfallgefahr erhöhen. Je härter die Strafe, desto höher die Rückfallrate. Wo Strafen ausgesetzt werden, nimmt die Rückfallrate sogar deutlich ab.
Ganz anders liegen die Dinge bei Straftaten, die von staatlichen Organen begangen werden. Eine bedrückende Fülle internationaler Studien weist auf verheerende Folgen der Straflosigkeit staatlicher Gewaltakte hin. Wenn sie nicht geahndet werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich wiederholen, dass sie dadurch normalisiert werden und zudem quantitativ und qualitativ eskalieren, dass also sowohl ihre Häufigkeit als auch ihre Brutalität steigen.
Ferner zeigt eine große Anzahl von Forschungsergebnissen und Belegen, dass nicht geahndete staatliche Gewalt ein ganzes Bündel weiteren Fehlverhaltens zur Folge hat. Es geht vor allem um Diskriminierung, Korruption, Sexismus, systemische Delinquenz und Rechtsextremismus. Besonders stark davon betroffen sind Polizeien, die sich historisch aus Sklavenpatrouillen entwickelten, wie etwa in den USA und Brasilien. Oder Polizeien, die aus kolonialen und militärischen Strukturen entstanden, wie wiederum in Brasilien, in Südafrika und in vielen anderen ehemals kolonialen Staaten. Schon bevor Ende Oktober 2025 in Rio de Janeiro über 130 Menschen bei einer Polizeiaktion getötet wurden, hatte Amnesty International für Brasilien und für Mexiko dokumentiert, dass Polizeigewalt durch systematische Straflosigkeit eskaliert – besonders in marginalisierten Vierteln.
Auch die deutsche Polizei ist durch eine lange problematische Tradition belastet. Entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts, nahm sie ihre Arbeit vor allem durch harte und willkürliche Bußen und Strafen für kleinste Vergehen auf, mit dem Zweck, den Menschen die hierarchische und obrigkeitsstaatliche Gesellschaftsstruktur im direkten Wortsinne einzubläuen. In der Nazizeit wurde sie straff organisiert und war in großem Umfang an den faschistischen Verbrechen beteiligt. Nach Kriegsende fand eine Pro-forma-Entnazifizierung statt, auf allen Ebenen und in allen Untergliederungen blieben die Altnazis jedoch weitgehend unbehelligt und prägten – bis heute spürbar – die Organisation mit. Damals wie heute sind, wie sich immer wieder in an die Öffentlichkeit geratenen Auszügen aus Chatgruppen zeigt, extrem rechte Tendenzen ein gefährlicher Bestandteil der gewaltaffinen, machistisch-dominanzorientierten »Cop Culture«.
Seit mindestens sieben Jahren gibt es extrem rechte Chatgruppen in der Polizei. In mehreren Fällen waren auch Vorgesetzte und ranghöhere Beamte beteiligt. Der erste, 2018 bekannt gewordene Fall war der »Itiotentreff« (sic) des 1. Frankfurter Polizeireviers, bei dem Dutzende Beamte Hitler-Bilder, Hakenkreuze, rassistische Memes und andere extrem rechte Inhalte austauschten. Der jüngste Fall aus dem vergangenen Jahr betrifft Beamte aus Niedersachsen, aus den Polizeidirektionen Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg sowie der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen. Die Zahl der bei bestätigten Verdachtsfällen Beteiligten liegt mindestens im dreistelligen Bereich. Der Berliner Kriminalhauptkommissar und Polizeireformer Oliver von Dobrowolski spricht in bezug auf missbräuchliche Gewalt und rechte Netzwerke von einer »monströsen Dunkelziffer an Skandalen«. Allein in NRW wurden nach der Aufdeckung der Chatgruppen 53 Verdachtsfälle bestätigt, in Baden-Württemberg ging es um Dutzende Beamte in insgesamt zehn Präsidien, und auch in Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kamen weitere hinzu.
Ein Ermittlungsverfahren wird aber in all diesen Fällen erst eingeleitet, wenn die Staatsanwaltschaft eine strafrechtlich relevante Handlung erkennt, zum Beispiel Volksverhetzung oder Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Mit einer einzigen Ausnahme (im baden-württembergischen Breisach 2023) wurde in allen Verdachtsfällen entweder keine Ermittlung eröffnet, oder sie wurde eingestellt. Zwar kam es in mehreren Fällen zu disziplinarischen Maßnahmen, die aber nicht als strafrechtliche Verurteilungen zählen. Die meisten Ermittlungsverfahren scheiterten daran, dass Staatsanwälte Chatgruppen als »privat« einstuften. Dadurch entfällt die Strafbarkeit, weil keine »öffentliche« Verbreitung der volksverhetzenden und verfassungsfeindlichen Inhalte vorliegt. Der Fall in Breisach endete mit einer Geldstrafe. Somit scheint die – durch eine Ausnahme bestätigte – Regel zu gelten: Extrem rechte Inhalte innerhalb der Polizei auszutauschen bleibt für Polizeibeamte strafrechtlich folgenlos.
Der Fall Lorenz A.
Im April 2025 wurde in Oldenburg der 21jährige Schwarze Lorenz A., ein stadtbekannter Basketballspieler und Rapmusiker mit einem großen Freundes- und Bekanntenkreis, von hinten durch vier Schüsse aus nächster Nähe erschossen. Zu der Behauptung, er habe die Polizisten, vor denen er flüchtete, mit einem Messer bedroht, stellte die Staatsanwaltschaft später fest, »dass in dieser konkreten Situation kein Messer zum Einsatz kam«. Der Journalist Hubertus Koch hat zu diesem und fünf ähnlichen Fällen eine sehenswerte Dokumentation erstellt.⁴
In der Tagesschau wurde der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr gefragt: »Was raten Sie denn jungen Männern, zum Beispiel mit dunkler Hautfarbe oder die als fremd wahrgenommen werden, die in eine Polizeikontrolle geraten?« Er antwortet: »Hier kann man nur raten, (…) nicht aufzubegehren und sich die Kritik aufzusparen, denn sehr schnell ist man in solchen Kontrollsituationen des Widerstands beklagt und dann hat man die schlechteren Karten.«⁵
Pragmatisch gesehen ist diese Empfehlung angebracht, auch in den USA oder im Vereinigten Königreich empfehlen Bürgerrechtsorganisationen: »Don’t argue, document later.« (Nicht diskutieren, sondern später dokumentieren.) Politisch und juristisch betrachtet leistet Behr jedoch mit der Aufforderung an diskriminierte Menschen, auf ihre Rechte zu verzichten, einen kompletten Offenbarungseid – nicht für seine Person, sondern für den Rechtsstaat. Es bleibt anzumerken, dass es nicht spezifisch deutsch ist, wenn Menschen auf ihre Rechte verzichten, weil sie negative Folgen befürchten müssen. Das Phänomen ist als »chilling effect« (Abschreckwirkung) bereits in die juristische Fachsprache eingegangen und ein systemisches Merkmal aller modernen Polizeisysteme.
Korpsgeist
Polizeiwissenschaftler äußern schon seit Jahrzehnten ihre Kritik an bestimmten Praktiken und Problembündeln und sehen eine wesentliche Ursache in tradierten Organisationskulturen. So fasst Rafael Behr unter dem Begriff Cop Culture eine informelle Polizistenkultur zusammen, die sich aus der alltäglichen »Handarbeit« in traditionell männlichen Gefahrengemeinschaften ergibt und sich von der offiziellen, nach außen dargestellten Polizeikultur erheblich unterscheidet. Unter dem unausgesprochenen Motto »Wir gegen den Rest der Welt« werden Misstrauen gegenüber der Öffentlichkeit sowie staatlichen Stellen, eine starke Binnenloyalität und eiserne Schweigekultur gepflegt. Die Londoner Kriminologin Jennifer Brown kommt zu einem ähnlichen Bild, wenn sie die Polizeikultur als stark von Machismo geprägt beschreibt. Sie zeigt auf, dass Reformen an dieser männlich dominierten Berufskultur abprallen, dass beispielsweise die verstärkte Einstellung von Frauen oder migrantisch geprägten Personen kaum Effekte zeigt, sondern dass diese Menschen sich statt dessen gezwungen sehen, sich selbst der patriarchalisch-hierarchischen Kultur anzupassen.
Eine aufblühende Insiderliteratur bezeugt, dass darunter auch Polizisten und noch viel mehr Polizistinnen leiden. So zum Beispiel das 2025 erschienene, bewegende autobiographische Buch »Gefangen im System der Polizei« von Nia Falk, die nach 30 Jahren Polizeidienst eine von Schikane, Erniedrigung und Mobbing geprägte berufliche Umgebung nicht mehr ertragen konnte. Zwar fiktiv, aber trotzdem realitätsnah, informativ und sehr spannend ist das Drama »Die Nichte des Polizisten«, das in der ARD-Mediathek abgerufen werden kann.
Die streng hierarchische Parallelgesellschaft Polizei, in der rigide Denk- und Verhaltensmuster verbreitet und durch harte informelle Sanktionen geschützt sind, sieht sich mit erheblich gestiegenen Anforderungen konfrontiert. Vor allem in armen und marginalisierten Schichten nehmen soziale und psychische Belastungs- und Risikofaktoren rasant zu. Die Zahl psychischer Erkrankungen steigt stark, trotzdem werden öffentliche Hilfen rücksichtslos abgebaut und soziale Netze schwinden. Zeugen einer akuten Krise sehen häufiger keine andere Möglichkeit, als die Polizei zu rufen. Thomas Feltes schätzt, dass über 50 Prozent der Personen, mit denen die Polizei in Kontakt kommt, psychisch auffällig sind. Da aber sowohl die Ausbildung als auch die Praxis darauf ausgerichtet sind, Situationen durch Dominanz zu klären, sind Polizisten objektiv und subjektiv immer wieder überfordert. Ein erschreckender Beleg dessen ist, dass 2024 nicht nur die Zahl der Polizeitoten einen Rekord erreichte, es verfünffachte sich gegenüber dem Vorjahr auch die Zahl der versuchten und vollendeten Selbsttötungen durch Schusswaffengebrauch von Polizisten. Ab 2020 stiegen diese signifikant an, die 55 Fälle des Jahres 2024 waren mehr als die Hälfte der insgesamt 95 Fälle in den vergangenen zehn Jahren.
Weniger ist mehr
In den USA wurden nach dem Mord an George Floyd in einigen Städten Gelder von der Finanzierung der Polizei abgezogen und in soziale Bereiche umgeleitet, also etwa für soziale Hilfen, Sozialarbeit, Gewaltprävention, Konfliktmediation, Deeskalationstraining usw. eingesetzt. Obwohl dies nur in sehr geringem Umfang und meist auch nur vorübergehend erfolgte, zeigten sich in einigen Fällen erstaunliche Verbesserungen, beispielsweise in Denver (Colorado), Camden (New Jersey) und Austin (Texas). Es wurden weniger Gewaltdelikte beobachtet, weniger Eskalationen, eine bessere Versorgung psychisch belasteter Menschen, eine höhere Zufriedenheit der Bevölkerung und eine Entlastung der Polizei. Für die Finanzierung der Polizei könnte also zutreffen: Weniger ist mehr. Für die ganze Gesellschaft, und auch für die Polizistinnen und Polizisten selbst.
Anmerkungen
1 www.schusswaffeneinsatz.de/download/feltes-mallach-2024.pdf
2 https://kviapol.uni-frankfurt.de/
3 Siehe jW-Thema, 5.11.2022, www.jungewelt.de/artikel/438155.repression-zwölf-gegen-einen.michael.kohler
4 https://www.youtube.com/watch?v=rU7hcUhJXio&t=19s
5 www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-einsatz-schuesse-100.html
Michael Kohler schrieb an dieser Stelle zuletzt am 6. November 2025 über Wildunfälle: »Auf der Strecke geblieben«
Friedenspropaganda statt Kriegsspielzeug
Mit dem Winteraktionsabo bieten wir denen ein Einstiegsangebot, die genug haben von der Kriegspropaganda der Mainstreammedien und auf der Suche nach anderen Analysen und Hintergründen sind. Es eignet sich, um sich mit unserer marxistisch-orientierten Blattlinie vertraut zu machen und sich von der Qualität unserer journalistischen Arbeit zu überzeugen. Und mit einem Preis von 25 Euro ist es das ideale Präsent, um liebe Menschen im Umfeld mit 30 Tagen Friedenspropaganda zu beschenken.
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:
Ähnliche:
Workers World/JOE PIETTE15.12.2025Gemeinsam für Mumia
Secretary of State for Penitentiary Administration (SEAPE)/Handout via REUTERS24.11.2025Bolsonaros Lötkolbenaktion
KI-generiert mit Sora/Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=mZi961sc0JI08.11.2025»Das Urheberrecht stammt aus der analogen Welt«