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Aus: Ausgabe vom 15.01.2026, Seite 3 / Abgeschrieben

BSW Brandenburg fordert Abschaffung des Verfassungstreuechecks

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BSW-Abgeordneter Niels-Olaf Lüders im Bandenburger Landtag

Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag forderte am Mittwoch die Abschaffung des Verfassungstreuechecks:

Nach dem heutigen Bericht im Innenausschuss des Landtages Brandenburg fordert die BSW-Fraktion weiterhin die Abschaffung des Verfassungstreuechecks. Der Bericht des Ministeriums des Innern und für Kommunales bleibt aus Sicht der Fraktion inhaltlich dünn und wenig aussagekräftig.

Der Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders sagt: »Der Bericht zeigt vor allem eines: Der Verfassungstreuecheck ist ein bürokratisches Placebo. Tausende Abfragen stehen praktisch keinen Konsequenzen gegenüber. Weder bei Einstellungen noch im Disziplinarrecht ist ein messbarer Mehrwert erkennbar. Besonders problematisch ist, dass die für 2025 zugesagte Evaluierung des Gesetzes bis heute aussteht. Statt einer ernsthaften Überprüfung wird eine schmale Statistik vorgelegt. Das reicht nicht aus, um einen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.«

Die Abgeordnete Jenny Meyer kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Anwendung der Regelungen: »Unklar bleibt, auf welche Erkenntnisse sich der Verfassungsschutz konkret stützt und ob und wie Informationen anderer Bundesländer oder Dienste einbezogen werden. Ebenso offen ist, ob aus den wenigen festgestellten Fällen überhaupt Konsequenzen gezogen wurden.

Auffällig ist zudem, dass sämtliche registrierten Fälle dem Bereich Rechtsextremismus zugeordnet sind. Das deutet auf ein selektives Instrument hin, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu seinen rechtsstaatlichen Risiken steht.«

Abschließend sagt Lüders: »Eine solche anlasslose Gesinnungsprüfung erinnert an den Radikalenerlass. Der Diensteid verpflichtet Beamte bereits klar auf die Verfassung. Zusätzliche Loyalitätserklärungen oder weitere Verschärfungen säen Misstrauen, wo Vertrauen notwendig ist. Der Verfassungstreuecheck gehört abgeschafft – zugunsten eines starken, rechtsstaatlichen und demokratischen öffentlichen Dienstes.«

Die Fraktion Linke Liste im Rat der Stadt Oberhausen wandte sich am Mittwoch gegen einen Antrag der AfD, Asylbewerber pauschal zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen:

(…) Dieser Vorstoß dient nicht der Integration, sondern der gezielten Stigmatisierung von geflüchteten Menschen. Integration gelingt nicht durch Zwangsmaßnahmen, sondern durch nachhaltige Konzepte: durch Sprachförderung, Zugang zur Bildung, Ausbildung und reguläre Arbeit sowie durch soziale Teilhabe. »Jeder Mensch muss ein Recht auf Bildung und Qualifikation haben«, so Heike Hansen von der Linke Liste, »um schnellstmöglich eine angemessene Arbeitstätigkeit aufnehmen können«. Wer Geflüchtete einseitig als Arbeitskräfte zweiter Klasse darstellt, spaltet die Gesellschaft und verschärft bestehende Vorurteile.

Der AfD-Antrag folgt einem bekannten Muster: Schwache Bevölkerungsgruppen werden gegeneinander ausgespielt und zu Sündenböcken erklärt. Heute sind es Geflüchtete – doch die Frage ist, welche Gruppe morgen von der AfD angeprangert wird? Sind es dann die Arbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen, vielleicht Alleinerziehende?

Wir kritisieren diesen Antrag als rassistisch motiviert. (…) Oberhausen braucht Solidarität, soziale Gerechtigkeit und eine Politik, die Menschen verbindet statt ausgrenzt. (…)

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