Rechtsstreit statt Wohnfrieden
Von Oliver Rast
Zoff vor Gericht – besonders bei Mietrechtsstreitigkeiten. Das passiert hierzulande immer öfter, berichtete der Deutsche Mieterbund (DMB) am Montag. Im Jahr 2024 stritten die Mietvertragsparteien rund 197.000mal vor Amts- und Landgerichten in Deutschland, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Gegenüber dem Vorjahr sei dies ein Anstieg um rund 7,8 Prozent, so der DMB.
Allgemeine Vertragsverletzungen bleiben – wie schon in den Jahren zuvor – der Spitzenreiter unter den mietrechtlichen Streitpunkten. Gemeint sind die klassischen Konfliktfelder rund um Rechte und Pflichten im Mietverhältnis: von der Frage, ob Bello einziehen darf, bis zu Auseinandersetzungen über Wohnungsmängel, Mietminderungen oder die Anwendung der Mietpreisbremse.
Zu den Top drei gehört auch der Dauerbrenner »Betriebskosten«. Er bildet weiterhin den dritthäufigsten Streitgegenstand – und legt im Vergleich zu 2024 (15,6 Prozent) sogar leicht zu.
Streitigkeiten über Mieterhöhungen sichern sich erneut den zweiten Platz im Ranking – und legen im Vorjahresvergleich (17,4 Prozent) deutlich zu. Der wachsende Anteil solcher Verfahren zeigt klar, wie stark der Mietwohnungsmarkt unter Druck steht. Der Mechanismus ist simpel: Wo wirksame mietrechtliche Begrenzungen fehlen, haben Vermieter leichtes Spiel, schnellen die Mieten – besonders in Großstädten – teils zweistellig in die Höhe. Für viele Mieterhaushalte bedeutet das eine schlichte Realität: Wohnen wird zum Luxus, den sich immer weniger leisten können.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, machte deutlich, dass die Wohnungskrise längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei. Der jüngst veröffentlichte Mietenreport 2025 habe das eindrucksvoll belegt, sagte sie. Schon heute sei jeder dritte Mieterhaushalt durch die Wohnkosten überlastet – eine Entwicklung, die ihrer Ansicht nach dringend gestoppt werden müsse.
Wörtlich betonte Weber-Moritz, es sei »allerhöchste Zeit für eine Mietrechtsreform«, zumal Neuvermietungsmieten explodierten und auch die Bestandsmieten in den Städten stetig erhöht würden. Sie begrüße ausdrücklich die Pläne der Bundesjustizministerin, Indexmieten, Kurzzeitvermietungen, möbliertes Wohnen sowie die Regelungen zur Schonfristzahlung bei Mietrückständen strenger zu fassen.
Das allein reicht aber nicht. Man brauche, fordert Weber-Moritz, eine scharf ausgestaltete, bußgeldbewehrte Mietpreisbremse und eine konsequente Ahndung von Mietwucher, um die ausufernden Angebotsmieten einzudämmen und Mieter wirksam vor illegal überhöhten Preisen zu schützen.
Davon hält Jan-Marco Luczak (CDU) wenig bis nichts. Fraglos, bezahlbares Wohnen sei für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zentral, sagte der Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen unlängst zu jW. »Wir brauchen starke soziale Leitplanken im Mietrecht, aber steigende Mieten kriegen wir nachhaltig nur in den Griff, wenn es mehr bezahlbare Wohnungen gibt.« Alle Studien zeigten, meint Luczak, dass übermäßige Regulierung zu weniger Angebot führe, weil sich Vermieter aus dem Markt zurückzögen. »Die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen werden dann noch länger, Leidtragende sind am Ende die Mieter.«
Aussagen, mit denen Weber-Moritz wiederum nichts anfangen kann. Beispiel: Eigenbedarfskündigungen. Die machten im Jahr 2025 rund 6,8 Prozent aller Mietrechtsprozesse aus und belegten damit Platz fünf der häufigsten Streitpunkte. Hochrechnungen der DMB-Rechtsschutz zeigen, dass es 2024 etwa 14.200 Verfahren zu diesem Kündigungsgrund gab – ein Plus von rund 2,1 Prozent innerhalb eines Jahres.
Nach Angaben der DMB-Mietervereine ist auch der Beratungsbedarf massiv gestiegen: In den vergangenen Jahren habe es 30 bis 50 Prozent mehr Anfragen zu Eigenbedarfskündigungen gegeben. Etwa bei der Hälfte dieser Fälle bestehe der Verdacht, dass der geltend gemachte Eigenbedarf lediglich vorgeschoben sei.
Der Deutsche Mieterbund drängt deshalb seit langem auf eine Reform. Weber-Moritz erklärte, Eigenbedarf müsse klarer definiert werden; Kündigungen dürften nur zulässig sein, wenn Vermietende oder Angehörige ersten Grades die Wohnung tatsächlich dauerhaft selbst nutzen wollten. Wörtlich forderte sie zudem eine Umkehr der Beweislast: »Der Vermietende muss plausibel darlegen, warum ein behaupteter Eigenbedarf nachträglich entfallen ist.« Das dürfte Zoff geben – vor Gericht.
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