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Aus: Ausgabe vom 22.12.2025, Seite 3 / Ansichten

Mieterrechte stärken!

Vermieter treiben Wohnkosten hoch
Von Oliver Rast
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Teure Bleibe, kostspielige Buden: Vier Wände zur Miete (Sprockhövel, 13.8.2025)

Es ist eine der sozialen Fragen, vielerorts die zentrale: die Mietfrage. Also, bezahlbarer Wohnraum – dauerhaft und bestenfalls vergesellschaftet in kommunaler Hand.

Doch zahlreiche Privathaushalte in Deutschland müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufbringen, nicht wenige sogar 40 Prozent und mehr. Zur Miete wohnen wird zum Armutsrisiko. Laut aktuellem Mietenreport des Deutschen Mieterbundes (DMB) gelten rund sechs Millionen Mieter hierzulande als »extrem überlastet«. Besonders betroffen: Arme in Großstädten. Für die, die bereits wenig haben, ist ein Dach über dem Kopf mit vier warmen Wänden längst ein Luxusgut. Hinzukommen Betriebs- und Nebenkosten, die sogenannte zweite Miete.

Klar ist, solange Wohnraum Ware ist, sind Mietrechtsfragen wichtig – ein Kampfterrain: Mieter versus Vermieter. Und klar ist auch: In der besseren Ausgangssituation sind Immobilienkonzerne und Miethaie. Das weiß auch die absolute Mehrheit in einer am Sonntag veröffentlichten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presseagentur durch das Meinungsforschungsinstitut Yougov. Was tun? Mieterrechte stärken, sonnenklar.

Bloß wie? Mit einer »Mietpreisbremse«? Die wurde im Sommer durch die »schwarz-rote« Koalitionsmehrheit im Bundestag bis Ende 2029 verlängert. Nach zähem Ringen konnte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) innerkoalitionär durchsetzen. Übrigens: Die AfD-Fraktion hatte dagegen gestimmt – ganz im Sinne der Immolobby. Davon unabhängig, in »angespannten Wohnungsmärkten« darf die Miete bei einer Neuvermietung weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Das reicht nicht, längst nicht. Denn Vermieter umgehen die Regel regelmäßig, weiß der DMB. Allein in Berlin würde etwa bei der Hälfte inserierter Bestandswohnungen die zulässige Mietobergrenze überschritten – teils deutlich. Zudem machen Schlupflöcher die Praxis untauglich. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten, die ein Bundesland per Verordnung als »angespannt« festgelegt hat. Die »Bremse« zieht auch nicht bei Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Ferner nicht bei angeblich umfassend modernisierten Wohnungen, bei bereits überhöhten Vormieten sowie bei möblierten Vermietungen mit Zuschlägen. Und bei Staffel- und Indexmieten gilt die Obergrenze nur für die Ausgangsmiete, nicht für spätere Erhöhungen.

Das mindeste: eine Mietpreisbremse unbefristet und ausnahmslos – ohne miese Tricks. Sicherer ist das: ein bundesweiter Mietendeckel, der Wohnkosten einfriert – über Jahre hinweg. Und um der Mietmafia das muntere Drehen an der Preisschraube zu vermiesen, braucht es einen scharfen Mietwucherparagraphen. Saftige Buß-, besser Strafgelder für renditegetriebene Vermieter. Auch das: das mindeste. Jedenfalls in einem Land mit akutem Mietnotstand.

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