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Aserbaidschan-Prozess: Vorwürfe zurückgewiesen
München. Im Prozess vor dem bayrischen Oberlandesgericht in München wegen mutmaßlichem Kauf von Abgeordnetenstimmen durch Aserbaidschan hat der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Fischer betonte am Freitag, er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme »verkauft«. In der Anklage haben die Ermittler mehrere Bargeldannahmen zusammengetragen, unter anderem 20.000 Euro im Januar 2016. Diesen Fall wies Fischer auch zurück – und stellte in den Raum, bei einem Dokument könnte es sich auch um eine »manipulierte Datei« handeln. Den Ermittlern warf er Unkenntnis über parlamentarische und politische Abläufe, mangelnden Sachverstand und Ignoranz vor. (dpa/jW)
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