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03.12.2025, 18:29:01
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»Ludwig-Erhard-Gipfel«: Minister stellen Teilnahme in Aussicht
Berlin. Drei Bundesminister haben ihre Teilnahme an dem ins Zwielicht geratenen »Ludwig-Erhard-Gipfel« der Weimer Media Group im April 2026 in Aussicht gestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Politikers Sven Lehmann hervor. Das Dokument lag am Mittwoch dpa vor. Es handelt sich demnach um Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU), Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) und Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Alle drei stehen auch auf der Webseite des Gipfels als »Speaker«. Das Landwirtschaftsministerium teilte auf eine Anfrage mit, dass nach derzeitigem Stand geplant sei, dass Minister Rainer eine fachpolitische Rede halte. Das Forschungsministerium verwies auf eine Regierungspressekonferenz vom November, in der es hieß, die Ministerin plane, eine Rede zu halten. Der Sprecher von Frei teilte mit, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung aktuell geplant sei.
Der »Ludwig-Erhard-Gipfel« am Tegernsee wird seit 2014 von der Weimer Media Group organisiert, die von Medien- und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) und seiner Frau gegründet wurde. In den vergangenen hatten Berichte für Aufsehen gesorgt, wonach die Veranstalter Teilnahmepakete für mehrere Zehntausend Euro anbieten und mit möglichem »Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger« werben. Weimer hatte Funktionen und Stimmrechte in der Mediengruppe mit Eintritt in die Regierung abgegeben. Zuletzt kündigte er an, seine Unternehmensanteile von 50 Prozent vorerst einem Treuhänder zu übergeben. Die andere Hälfte der Firma gehört seiner Frau.
Lehmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien, kritisiert die mögliche Teilnahme der drei Kabinettsmitglieder an der Veranstaltung. »Es ist befremdlich, dass trotz bestehender Interessenkonflikte weiterhin drei Ministerinnen und Minister der Bundesregierung am Ludwig-Erhard-Gipfel teilnehmen wollen.« Außerdem sagt er: »Für Regierungsmitglieder sollten mindestens jene Regeln gelten, die auch für Abgeordnete verbindlich sind. Jeder Anschein von Interessensvermischung oder unzulässiger Einflussnahme muss konsequent verhindert werden.« (dpa/jW)
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