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Berlin will Taten mit K.-o.-Tropfen härter bestrafen

Berlin. Das Bundesjustizministerium will für den Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums hervor. Dazu sollen K.-o.-Tropfen rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden können. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als »gefährliches Werkzeug« im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Dies führe dazu, dass nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt werde, teilte das Ministerium mit. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2025, Seite 15, Feminismus

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