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Femizide in Italien nun eigener Straftatbestand

Rom. In Italien gibt es künftig im Strafrecht einen eigenständigen Paragraphen gegen sogenannte Femizide. Das Parlament in Rom verabschiedete am Dienstag ein neues Gesetz, das jetzt in Kraft treten kann. Demnach können Straftaten, die gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts verübt werden, mit lebenslanger Haft bestraft werden. Zudem wurden die möglichen Strafen bei Stalking und der Verbreitung von gefälschten Videos verschärft. Frauenhäuser sollen mehr Geld bekommen.

Die neue Regelung wurde von der Abgeordnetenkammer am Abend einstimmig gebilligt. Im Sommer hatte bereits der Senat zugestimmt. Damit werden Femizide als eigenständiges Verbrechen ins italienische Rechtssystem eingefügt: Artikel 577 sieht lebenslange Haft vor, wenn eine Frau wegen ihres Geschlechts, aus Hass oder zur Unterdrückung ihrer Freiheit ermordet wurde.

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Auch zuvor waren in Italien solche Strafen möglich: Vergangenes Jahr wurde wegen der Ermordung von Frauen mehrmals lebenslange Haft verhängt. Dazu gehörte auch ein Urteil gegen einen 22jährigen Studenten, der seine ein Jahr ältere Exfreundin umgebracht hatte und dann nach Deutschland geflohen war. Seit Beginn dieses Jahres wurden laut amtlicher Statistik in Italien mindestens 85 Frauen ermordet. Die meisten Taten ereigneten sich innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis. Im vergangenen Jahr betrafen 116 der 327 im Land registrierten Tötungsdelikte Frauen und Mädchen. In 92,2 Prozent der Fälle waren Männer die Täter. Am Dienstag hatte die UNO zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mitgeteilt, dass 2024 weltweit etwa 50.000 Frauen und Mädchen durch die Hand ihrer Partner oder Familienangehörigen ums Leben kamen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2025, Seite 15, Feminismus

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