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Urteil: Sitzblockade darf Demo nicht verhindern

Karlsruhe. Zehn Jahre nach einer Sitzblockade gegen eine Antiabtreibungsdemonstration ist ein zu einer Geldstrafe verurteilter Teilnehmer mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Recht, für seine Meinung zu demonstrieren, dürfe nicht dazu dienen, andere Menschen an der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts zu hindern, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag.Die Versammlung der Piusbrüder im April 2015 in Freiburg hatte gegen Abtreibung protestiert. Rund hundert Demonstranten wurden von etwa 70 Menschen gestört, die sich ihnen in den Weg setzten. Die Polizei löste die Sitzblockade auf, die Demonstration der Abtreibungsgegner konnte durch die Stadt ziehen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2025, Seite 4, Inland

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