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05.11.2025, 18:45:45 / Inland

Gericht in NRW: Kein Abschiebeschutz für Syrer

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Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat gegeben. Den Rückkehrern drohten in Syrien derzeit keine relevanten Gefahren mehr, befand das Gericht in zwei Fällen. In den Heimatregionen der beiden Männer – den Provinzen Damaskus und Latakia – sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären. Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe keine allgemeine Notlage, hieß es weiter.

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Die beiden syrischen Asylbewerber hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten. Die Entscheidungen betreffen einen 46jährigen syrischen Koch und seinen 26jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden. Sie müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.

In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister (Stand Ende August) 951.406 Syrer. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom August halten sich 920 Personen in Deutschland auf, die ausreisepflichtig und ohne Duldungsstatus sind.

Ausgehend von Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich im Laufe der Woche eine Debatte um die Abschiebung von Geflüchteten nach Syrien entwickelt. Besonders schnell abschieben will die Bundesregierung Menschen, die straffällig geworden sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, man sei dabei, »mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen«. Im September hatte er der Rheinischen Post gesagt: »Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht.« (dpa/jW)

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