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Pipelineanschlag: Zweiter Verdächtiger nicht ausgeliefert

Warschau. Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des 46 jährigen Ukrainers Wolodimir Z. ab und hob seine U-Haft auf. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt. Der Richter stellte fest, dass der deutsche Auslieferungsantrag nicht ausreichend begründet wurde. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2025, Seite 2, Inland

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  • Smets 18. Okt. 2025 um 08:33 Uhr
    Höchstrichterlich wurde in Polen, in der Begründung der Nichtauslieferung des Beschuldigten, hingewiesen, dass seit 2014 der Krieg stattfindet. Dies steht im Widerspruch zur Propaganda des Westens, dass Russland ab 2022 aus Böswilligkeit die Ukraine bekämpfe.