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Menschenrechtsgericht verurteilt Griechenland

Strasbourg. 2018 sind 16 Geflüchtete vor der griechischen Insel Agathonisi in Seenot tödlich verunglückt. Die Küstenwache hatte 24 Stunden lang keinerlei Rettungsversuche eingeleitet, trotz mehrerer Notrufe und präziser Positionsdaten. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Griechenland wegen Menschenrechtsverstößen verurteilt, unter anderem gegen das Recht auf Leben. Darüber hinaus verurteilte der EGMR Griechenland, weil die Ermittlungen zu dem Fall durch die Staatsanwaltschaft am Marinegericht von Piräus unzureichend waren und gravierende Mängel aufwiesen, was unter anderem zu erheblichen Lücken in der Beweiswürdigung führte. Doch weder am Sterbenlassen im Mittelmeer noch an der Arbeit der griechischen Ermittlungsbehörden wird das Urteil voraussichtlich etwas ändern.

Die jüngste Entscheidung des EGMR ist eine von vielen Verurteilungen Griechenlands. 2022 hatte der Gerichtshof das Land bereits wegen eines Pushbacks, also des gewaltsamen Zurückschiebens Geflüchteter direkt an der Grenze, bei dem elf Personen getötet wurden, verurteilt. Auch erreichte die NGO Refugee Support Aegean (RSA) 2025 eine Verurteilung Griechenlands wegen Schüssen der Küstenwache auf mehrere Boote von Geflüchteten, durch die ein minderjähriger Geflüchteter aus dem Irak getötet wurde.

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Allein dieses Jahr sind laut UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mehr als 1.600 Personen gestorben oder »verschwunden«, als sie versuchten, Europa auf dem Seeweg zu erreichen. Auch Malta, Italien und Spanien sowie der EU-»Grenzagentur« Frontex wird vorgeworfen, auf Notrufe nicht zu reagieren oder sogenannte Küstenwachen nordafrikanischer Staaten wie Libyen einzuschalten, die immer wieder Geflüchtete verschleppen. Staatliche Seenotrettungsprojekte gibt es in der EU trotz konstant hoher Geflüchtetenzahlen seit mehr als zehn Jahren nicht mehr. Zivile Seenotrettung wird immer wieder von den EU-Grenzstaaten behindert.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2025, Seite 6, Ausland

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