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BGH: Ärzte haften nicht für Coronaimpfschäden

Karlsruhe. Für etwaige Schäden durch Impfungen muss die impfende Ärztin oder der impfende Arzt nicht persönlich vor Gericht einstehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Es komme aber eine sogenannte Amtshaftung des Staates in Betracht. In dem Fall hatte ein Mann seine Ärztin verklagt, weil bei ihm kurz nach einer Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Der Patient geht davon aus, dass die Impfung fehlerhaft verabreicht und er nicht genügend aufgeklärt worden sei. Laut BGH müssen sich solche Klagen gegen Bund oder Länder richten. Das wolle der Mann nun tun. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2025, Seite 2, Inland

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