Mieterverein zu Wassersituation am Berliner Hafenplatz

Der Berliner Mieterverein (BMV) kommentiert die Situation am Hafenplatz im Berliner Bezirk Kreuzberg, wo die Hauseigentümergesellschaft die Wasserrechnung in Höhe von fast 800.000 Euro nicht zahlte:
(…) »Es ist verrückt: Wer keine Miete zahlt, verliert die Wohnung, wer Häuser dagegen als Eigentümerin bewusst unbewohnbar macht, darf sie behalten! Das spiegelt die derzeitige Schizophrenie auf dem Berliner Wohnungsmarkt wider«, sagte BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. Es häufen sich Fälle, in denen Häuser entweder derart verwahrlosen, dass sie unbewohnbar werden, oder Mietende durch Gefährdung der Versorgung mit Wasser und Wärme vertrieben werden sollen. Der BVM begrüßt, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab November die Abschlagszahlungen der Mieterschaft übernehmen will, um die Wasserversorgung am Hafenplatz aufrechtzuerhalten.
Nach Ansicht des BMV drohen den Mieter:innen hier keine Nachteile, wenn sie die Vorschüsse an den Bezirk statt an die Eigentümer zahlen, da die Eigentümergesellschaften die bisherigen Vorschüsse wohl treuwidrig nicht an die Wasserbetriebe abgeführt haben. Der Mieterverein beobachtet aktuelle Fälle wie diesen mit großer Sorge: Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Eigentümer der Habersaathstraße 40 bis 48 offenbar den Fernwärmevertrag nicht verlängert hat und so die Wärmeversorgung für den Winter gefährdet. »Diese gesetzlosen Wild-West-Methoden müssen endlich durch Anwendung bestehender Gesetze gestoppt werden«, so Sebastian Bartels.
Der BMV verweist auf Paragraph 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes, wonach der Eigentümer die Wasser- und Wärmeversorgung aufrechtzuerhalten hat. Weist er das trotz entsprechender Aufforderung nicht nach, kann der Bezirk gemäß Paragraph 9a Wohnungsaufsichtsgesetz einen Treuhänder einsetzen. »Wir kritisieren scharf, dass es bisher kein Berliner Bezirk geschafft hat, diese Vorschrift konsequent anzuwenden und ein leerstehendes oder ein permanent heruntergewirtschaftetes Haus treuhänderisch verwalten lässt.« Der BMV-Geschäftsführer ist sich sicher: »Es würde sich bei Eigentümern schnell herumsprechen, dass sie den Besitz an ihren Wohnhäusern zeitweise verlieren, wenn sie diese verwahrlosen lassen.«
Auch fordert der BMV, dass der Senat endlich ein Gesetz zur Wohnraumbewirtschaftung erarbeitet und dabei Vorschläge der Linken, der Grünen und der Berliner SPD berücksichtigt. Er begrüßt, dass der Entwurf der Grünen nicht nur Vorgaben zur Vermietung von Sozialwohnungen vorsieht, sondern auch Anforderungen an die Instandsetzung stellt und bei Missachtung den Besitzentzug regelt.
Darüber hinaus bedarf es einer Reform des § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), der das Herausmodernisieren von Mietenden sanktioniert. Der Paragraph ist auf das Herunterwirtschaften von Wohnhäusern auszudehnen. Zudem müsste, wie bei der Mietpreisüberhöhung nach Paragraph 5 WiStG, der Nachweis entbehrlich sein, dass Mieter:innen durch das Verwahrlosen gezielt herausgedrängt werden sollen. Sebastian Bartels: »Wer die Wärme- oder Wasserversorgung abstellt oder gefährdet, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Mietende aus dem Haus verdrängt werden.«
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