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UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft
New York. Zehn Jahre nach Abschluss des internationalen Atomabkommens mit dem Iran gelten die damals unter Vorbehalt aufgehobenen UN-Sanktionen seit Sonntag morgen wieder. Dies war von den sogenannten europäischen »E 3«-Mächten Deutschland, Frankreich und Großbritannien Ende August durch Aktivierung des sogenannten Snapback-Mechanismus beantragt worden. Sie werfen der Führung in Teheran vor, anhaltend gegen das Atomabkommen von 2015 zu verstoßen, das Iran am Bau einer Atombombe hindern soll. Teheran bestreitet allerdings, nach Nuklearwaffen zu streben, und hat eine entschlossene Reaktion angekündigt. Auch Russland nennt die Wiedereinführung der Sanktionen unrechtmäßig. Eine chinesisch-russische Resolution, in der verlangt wurde, statt dessen eine diplomatische Lösung auszuhandeln, war allerdings am Freitag im UN-Sicherheitsrat gescheitert. (Reuters/jW)
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