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Aus: Ausgabe vom 29.08.2025, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Falsche Verbote

Von René Lau
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Jedem von uns kann etwas passieren, was man später bereut, wofür man die Konsequenzen zu tragen hat. Im Privaten ein falsches Wort, für das man sich entschuldigen muss, eine unbeherrschte Reaktion, für die man sich schämt. Ähnlich im Stadion. Denn nicht alles, was Fans einfällt, ist auch erlaubt. Bisweilen meinen Verein oder Verband, Fans für ihr Verhalten ausschließen zu müssen. Stadionverbot nennt man das.

Der Fußballgott hat dafür ein Instrument geschaffen – die Stadionverbotsrichtlinie. Sie gilt für die erste bis vierte Liga und regelt, unter welchen Umständen ein Fan wie lange ausgeschlossen werden darf. Das Kuriose daran: Ein vom Erstligisten Borussia Dortmund ausgesprochenes Stadionverbot gilt beispielshalber auch für ein Spiel des FC Eilenburg gegen den Greifswalder FC in der Regionalliga Nordost. Bundesweites Stadionverbot nennt man das.

Bisher lagen Ausspruch und Verwaltung eines Stadionverbotes in den Händen von Vereinen und Verbänden. Auf der Innenministerkonferenz im November vergangenen Jahres wurde dann beschlossen, eine zentrale Stadionverbotskommission zu bilden. Wie sie sich zusammensetzen könnte? Eine offene Frage. Bis heute gibt es keine Neuigkeiten in der Angelegenheit. Was gut ist. Fans empfinden Stadionverbote als harte Bestrafung, obwohl die Maßnahme ein zivilrechtliches Instrument des Hausrechtsinhabers ist. Von Verschärfungen der Regelungen ist unbedingt abzusehen. Der DFB sollte der Politik die Stirn bieten und den Law-and-Order- Politikern unmissverständlich klarmachen, dass der Sport nach dem Grundgesetz autonom ist. Darüber hinaus ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, Stadionverbote generell abzuschaffen. Auf die Fans zuzugehen, nach anderen Lösungen zu suchen – das wäre angesagt.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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