-
25.08.2025
- → Inland
Köln: Protestcamp darf stattfinden
Münster. Das antimilitaristische »Rheinmetall entwaffnen«-Camp in Köln darf stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit eine Entscheidung der Polizei Köln und des Verwaltungsgerichts Köln gekippt. Die Behörden hatten das Camp verboten, und das Verwaltungsgericht hatte das Verbot in erster Instanz für rechtmäßig erklärt. Das war rechtswidrig, befand das OVG. In der Begründung hieß es am Sonnabend, das Verbot habe »die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt«. Im Protestcamp seien Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. »Hiervon geht keine Gefahr aus.« Luca Hirsch von »Rheinmetall entwaffnen« nannte den »politisch motivierten Verbotsversuch« eine »Frechheit«. Das Bündnis will vom 26. bis 31. August im Kölner Grüngürtel gegen die Waffenindustrie protestieren. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
