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15.08.20252 Leserbriefe
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Bahn-Chef Richard Lutz vorzeitig gefeuert
Berlin. Der Chef der Deutschen Bahn AG, Richard Lutz, muss seinen Posten räumen. Der 61jährige soll den Konzern nur noch so lange führen, bis ein Nachfolger gefunden wurde. Es sei Zeit für eine Neuaufstellung – sowohl strukturell als auch personell, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Donnerstag nach Gesprächen mit Aufsichtsratschef Werner Gatzer und Lutz selbst. Schnieder will am 22. September seine »Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene« vorstellen. Der Vertrag von Lutz sollte ursprünglich bis 2027 laufen, seit Anfang 2017 war er Konzernchef. Seit Beschluss des Koalitionsvertrags galt er als angezählt – zu groß ist die Krise, in der die Bahn seit Jahren steckt. Zuletzt sorgte vor allem die marode Infrastruktur für Probleme. Die Pünktlichkeit im Fernverkehr stürzte von 78,5 Prozent 2017 auf 62,5 Prozent im vergangenen Jahr ab. (dpa/Reuters/jW)
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Onlineabonnent*in Joachim S. aus B. 15. Aug. 2025 um 06:44 UhrBahn-Chef Lutz muss also gehen. Er ist das Bauernopfer, das man bringen muss, damit niemand auf die Idee kommt zu sagen, dass es die seit Jahrzehnten verfehlte Verkehrspolitik der Bundesregierung ist, die den miserablen Zustand der Bahn geradezu herausgefordert hat. Man stößt sonst zu leicht darauf, dass die blödsinnigsten Entscheidungen immer dann getroffen wurden, wenn ein CSU-Mitglied Verkehrsminister war. Die haben sich bei der konsequenten Schwächung der Bahn gegenseitig immer wieder übertroffen, was man eigentlich gar nicht für möglich halten sollte. Aber der Lutz wars und der nächste wird es in ein paar Jahren auch wieder gewesen sein, wenn Deutschland endgültig zum Bahn-Entwicklungsland heruntergewirtschaftet ist.
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Reinhard Hopp aus Berlin 14. Aug. 2025 um 21:13 UhrEin Nachfolger, der auf Grund seiner Unfähigkeit diesen Posten mindestens ebenso »erfolgreich« auszufüllen und sich selber die Taschen nicht minder zu füllen in der Lage ist, dürfte sich ja wohl schon bald wieder finden lassen. Wie viele Millionen an Steuergeld gibt man dem vorzeitig ausscheidenden Top Player denn »für seine verantwortungsvolle« und »Respekt verdienende Entscheidung,« auf das Anrichten weiteren irreversiblen Unheils zu verzichten?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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