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Klimastiftung unterliegt vor Bundesfinanzhof
München. Im Streit um die Abführung von 9,8 Millionen Euro als Schenkungssteuer hat die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern eine Niederlage erlitten. Der Bundesfinanzhof in München entschied in letzter Instanz, dass die vom Land geforderte Zahlung legal war. Die Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden. Als vorrangiges Motiv galt, den Fertigbau der Ostseepipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Inzwischen wird die Klimastiftung, die auch Umweltprojekte fördert, von einem neuen Vorstand geführt. (dpa/jW
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