Gericht: Abschiebung von Jesiden hat Bestand
Potsdam. Eine in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr in die BRD. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den deutschen Staat zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in der Uckermark gewohnt. Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden. Am selben Tag hob das Verwaltungsgericht Potsdam wegen eines Eilantrags zwar die Ausreisepflicht auf, aber die Abschiebung lief da bereits. (dpa/jW)
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Leserbrief von Irmela Mensah-Schramm ("Hass vernichtet") aus 14109 Berlin (8. August 2025 um 20:26 Uhr)Zu solchen Entscheidungen kann ich nur noch Ekel gegenüber unseren Behörden empfinden! Gehen über Leichen und der Begriff »Menschenwürde« ist wie Warzengeschwüre auf den Lippen!
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