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Gericht: Abschiebung von Jesiden hat Bestand

Potsdam. Eine in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr in die BRD. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den deutschen Staat zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in der Uckermark gewohnt. Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden. Am selben Tag hob das Verwaltungsgericht Potsdam wegen eines Eilantrags zwar die Ausreisepflicht auf, aber die Abschiebung lief da bereits. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.08.2025, Seite 4, Inland

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→Leserbriefe
  • Irmela Mensah-Schramm ("Hass vernichtet") aus 14109 Berlin 8. Aug. 2025 um 20:26 Uhr
    Zu solchen Entscheidungen kann ich nur noch Ekel gegenüber unseren Behörden empfinden! Gehen über Leichen und der Begriff »Menschenwürde« ist wie Warzengeschwüre auf den Lippen!
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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