Französische Justiz verhört Telegram-Gründer

Paris. Französische Untersuchungsrichter haben Telegram-Gründer Pawel Durow erneut zu Vorwürfen gegen seinen Onlinedienst vernommen. Der 40jährige erschien am Montag in Paris in schwarzem Anzug mit Schirmmütze und von vier Anwälten begleitet vor Gericht. Weder er selbst noch seine Anwälte äußerten sich gegenüber Journalisten zu den Vorwürfen.
Der aus Russland stammende Milliardär, der auch die französische und emiratische Staatsangehörigkeit hat, steht im Verdacht, kriminelle und extremistische Inhalte auf Telegram nicht eingeschränkt zu haben. Durow war vor knapp einem Jahr bei seiner Ankunft in Paris am Flughafen festgenommen worden. Es wurde allerdings auch vermutet, dass die dortigen Behörden Durow vor allem aus politischen Gründen nachstellten, da auf Telegram zahlreiche Informationen auch aus sogenannten Leaks etwa zum Ukraine-Krieg kursierten.
Bei einer ersten Anhörung hatte er eingeräumt, sich der Schwere der Vorwürfe erst im Polizeigewahrsam bewusst geworden zu sein. Er habe Telegram nicht für Kriminelle gründen wollen, aber deren Anteil habe auf der Plattform zugenommen.
Die französischen Untersuchungsrichter listeten mehrere Telegram-Gruppen auf, die sich um Pädophilie, Drogen, Betrug, Waffenverkauf oder die Vermittlung von Auftragsmördern drehten. Durow sicherte zu, die Inhalte auf der Plattform mit ihren etwa 950 Millionen Nutzern genauer zu sichten. Seitdem soll sich die Zusammenarbeit mit Durow »verbessert« haben.
Durows Festnahme hatte großen Wirbel ausgelöst. Moskau hatte von politischer Verfolgung gesprochen. Durow war allerdings früher auch mit der russischen Seite in Konflikt geraten. Die russischen Behörden hatten 2018 vergeblich versucht, Telegram abzuschalten.
In Frankreich kam Durow gegen eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro auf freien Fuß. Seit diesem Monat darf er wieder für jeweils bis zu zwei Wochen nach Dubai reisen, wo seine Familie lebt. Seine Anwälte haben die Einstellung des laufenden Ermittlungsverfahren sowie eine Prüfung des Falls durch den Verfassungsrat beantragt. (AFP/jW)
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