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Aus: Ausgabe vom 31.07.2025, Seite 1 / Inland

Kabinett: Schutz von Paketboten soll bleiben

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, das Gesetz zur sogenannten Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche zu entfristen. Es soll die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährleisten, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die Regelung war 2019 angesichts des Booms im Onlinehandel eingeführt worden. Dieser hatte dazu geführt, dass Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgaben, bei denen Fahrer oft rücksichtslos ausgebeutet werden. Außerdem häuften sich Fälle von Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Die Nachunternehmerhaftung nimmt ein Unternehmen, das ein Subunternehmen beauftragt, in die Pflicht, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sorgen. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen. (AFP/jW)

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