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30.06.20252 Leserbriefe
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Russische Angriffswelle auf Ukraine
Moskau. Russland hat in der Nacht zum Sonntag mehrere ukrainische Regionen zugleich aus der Luft angegriffen. Nach Behördenangaben wurden dabei im Gebiet Tscherkassi mindestens sechs Menschen verletzt. In Iwano-Frankiwsk sei eine Frau verletzt worden. Zudem sei am Sonntag morgen ein Mann bei einem russischen Drohnenangriff in der Region Charkiw getötet worden. Nach Militärangaben aus Kiew griff die russische Armee die Ukraine über Nacht mit insgesamt 477 Drohnen und 60 Raketen an. Auch sei ein ukrainischer Pilot in der Nacht im Einsatz getötet worden. Sein F-16-Kampfflugzeug sei in der Luft beschädigt worden, er habe keine Zeit mehr gehabt, den Schleudersitz zu betätigen. Es ist die dritte F-16, die Kiew im Krieg gegen Russland verloren hat. Die Ukraine bombardierte ihrerseits die Stadt Lugansk im Donbass, wobei ein Mensch getötet wurde. (AFP/jW)
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Onlineabonnent*in Horst R. aus Z. 30. Juni 2025 um 23:35 UhrIch bin schon etwas verwundert, dass jW eine solche »Nachricht« wiedergibt. Nach Behördenangaben - also ukrainischen Angaben »sei/seien« Tote zu beklagen, einzeln aufgeführt. »Nach Militärangaben aus Kiew ...« - so so. Gibt es denn wirklich noch Leser von jW, die diesem Regime noch irgend etwas glauben? Das kann ich mir nicht vorstellen bzw. kann das nur eine verschwindende Minderheit sein. Wenn in einer kriegerischen Auseinandersetzung Tote tatsächlich einzeln als Nachricht präsentiert werden, dann riecht das für mich schon sehr stark nach Propaganda. Wahrheitsgehalt hin oder her. Horst Rolle
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Fred Buttkewitz aus Ulan - Ude 1. Juli 2025 um 11:41 UhrSehr geehrter Herr Rolle, Sie schreiben zu dieser Kurzmeldung: ».....dann riecht das für mich schon sehr stark nach Propaganda.« Mir scheint jedoch, dass die ukrainische Seite bzw. AFP überhaupt nicht bemerken, dass sie mit solchen Meldungen eher ihre eigene Propaganda und die der Bundesregierung in Berlin widerlegen - auf Grund des Zahlenverhältnisses. Laut dieser Meldung gab es nach 477 Drohnen und 60 Raketen in mehreren ukrainischen Regionen sieben Verletzte und einen Toten. Dann kann ja wohl die Zivilbevölkerung nicht das Ziel der russischen Angriffe gewesen sein, wie stets im Westen behauptet wird.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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