Meilenstein zum Frieden
Von Bernard Schmid
Nun glaubt er endgültig, dass er den Friedensnobelpreis verdient habe. Nicht nur, weil er jüngst den Iran bombardieren ließ, aber Israels weitergehende Angriffspläne ausbremste und 52 israelische Kampfflugzeuge im Anflug auf Teheran zurückpfiff. Jetzt rühmt sich Donald Trump auch noch mit einem, so wörtlich, »herrlichen Vertrag«, den zwei seit 30 Jahren in wechselnder Form im Krieg miteinander stehende Nachbarstaaten unter seiner Schirmherrschaft ausgehandelt haben. Am Freitag abend hielt der US-Präsident den Text im Beisein des Außenministers von Ruanda, Olivier Nduhungirehe, und seiner Amtskollegin aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo, Thérèse Kayikwamba Wagner, die ihn soeben zusammen unterzeichnet hatten, in Washington in die Kameras. Dennoch sind nicht alle Einzelbestimmungen des Friedensvertrags öffentlich bekannt. Auch regelt das Abkommen nicht alle Einzelheiten der Beendigung des Konflikts, der sich zuletzt zugespitzt hatte und von Januar bis April die Gestalt einer Offensive der von Ruanda unterstützten Rebellenbewegung »M 23« (Bewegung des 23. März) im Ostkongo angenommen hatte.
In der Öffentlichkeit bekannt ist, dass der Vertrag zwei Hauptbestimmungen enthält: erstens einen Abbau der »Verteidigungsmaßnahmen« Ruandas – das bedeutet konkret einen Abzug der Truppen des Nachbarlands aus dem Ostkongo. Die UNO schätzt ihre Zahl auf 4.000 Soldaten. Zum zweiten sieht die Vereinbarung eine Zerschlagung der Miliz »Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas« innerhalb von drei Monaten vor. Dabei handelt es sich um rassistische Hutuextremisten, die Ruanda seit 1994 und seit der Beendigung des dortigen Genozids an den Tutsi bekämpfen. Nach dem Zusammenbruch des Völkermordregimes hatte die von im Exil, vor allem in Uganda, lebenden Tutsi gegründete »Ruandische patriotische Front« die Regierung in Kigali übernommen.
Unklar bleibt nach dem Abkommen jedoch, was aus den in den letzten Monaten von den Rebellen der »Alliance fleuve Congo«, deren wichtigstes Mitglied die »M 23« ist, gebildeten Verwaltungsstrukturen im Ostkongo werden soll. Was ihre Kombattanten unter Waffen betrifft, so ist eine Demobilisierung, Entwaffnung und eventuelle Eingliederung in die kongolesische Armee vorgesehen. Der Vereinbarung zufolge muss bis zum 27. Juli, also innerhalb eines Monats, ein Gremium unter der Bezeichnung »gemeinsamer Koordinierungsmechanismus« gebildet und von Kongolesen und Ruandern besetzt werden. Dazu soll ein Aufsichtsrat mit Vertretern von Afrikanischer Union, USA sowie Katar gebildet werden. Auch diese Golfmonarchie hatte neben den Nordamerikanern eine Rolle als Vermittler gespielt. Auf ihrem Boden sollen weitere Verhandlungen zu bislang ungeregelten Einzelheiten stattfinden. Ein erstes Treffen des Rats soll bis spätestens am 11. August stattfinden.
Ein wichtiges Motiv für das Eingreifen der USA in die Verhandlungen liegt in der Aussicht auf verstärkten Zugriff auf die Rohstoffe auf dem Territorium der DR Kongo. Dies hatte deren Staatschef Félix Tshisekedi der Trump-Regierung erstmals am 23./24. Februar offensiv angeboten, um von ihr Hilfe zur Eindämmung der ruandischen Aggression zu ersuchen.
Das nun unterzeichnete bilaterale Abkommen sieht vor allem eine regionale »Kooperation« bei der Ausbeutung der Rohstoffvorkommen vor. Näheres zu deren Nutzung werden aber jeweils bilaterale Vereinbarungen zwischen einzelnen Ländern regeln. Unterdessen steht fest, dass die USA bereits Investitionen im »Kupfergürtel« – der von Angola über das kongolesische Kolwezi bis ins benachbarte Sambia reicht – getätigt haben, wo bislang hauptsächlich chinesische Interessen präsent waren. Auch bekundeten die USA Interesse an dem Staudammprojekt Ruzizi III im Grenzgebiet zwischen DR Kongo, Ruanda und Burundi, und die kongolesische Regierung soll ihnen Hoffnung auf Beteiligung an den Bergwerken von Rubaya und Lueshe in den bisherigen Kriegsregionen Nord- und Südkivu gemacht haben.
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