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Aus: Ausgabe vom 20.06.2025, Seite 5 / Inland

Arbeitsunfall durch Kaffeetrinken

Halle (Saale). Wenn ein Beschäftigter sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Kläger, der als Vorarbeiter auf einer Baustelle tätig war, verschluckte sich beim Kaffeetrinken im Baucontainer. Er ging hustend zur Tür, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter, brach sich das Nasenbein. (dpa/jW

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