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EU-Reform schwächt Fluggastrechte

Brüssel. Von Verspätungen betroffene Fluggäste in der EU könnten laut Verbraucherschützern in Zukunft deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung haben. Die Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der EU-Kommission, der u. a. Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht. Derzeit gilt, dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Nun soll diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden und jeweils von der Flugdistanz abhängig sein. Damit würden Verbraucherschützern zufolge rund 80 Prozent der Entschädigungen entfallen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.05.2025, Seite 9, Kapital & Arbeit

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