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Ministerin für Erhalt der Fluggastrechte

Berlin. Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine in Brüssel diskutierte Änderung der Entschädigungsvorschriften für von Verspätung betroffene Fluggäste ausgesprochen. Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der EU-Kommission, der Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht. Derzeit gilt nach der Fluggastrechteverordnung von 2004 (EG 261), dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf pauschale Beträge zwischen 250 und 600 Euro haben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2025, Seite 5, Inland

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