Zum Inhalt der Seite

EuGH billigt Verlust der Staatsangehörigkeit

Luxemburg. Wer in der Bundesrepublik wieder die zuvor abgelegte türkische Staatsangehörigkeit annimmt, darf die deutsche Staatsbürgerschaft zunächst automatisch verlieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit würden auf nationaler Ebene geregelt. Es müsse aber sichergestellt sein, dass Betroffene wirksam überprüfen lassen könnten – vor Gerichten oder durch Behörden –, ob ein gegebenenfalls mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit einhergehender gleichzeitiger Verlust der EU-Unionsbürgerschaft individuell »unverhältnismäßige Folgen« habe. In dem Fall müsse die Nationalität beibehalten werden können. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!