Kampf um die Köpfe
Von Reinhard LauterbachNach der klassischen »Drei-Elemente-Lehre« besteht ein Staat aus: a) einem Stück Erdoberfläche (Staatsgebiet), b) den dort lebenden Menschen, die er zu seinem Staatsvolk erklärt, und c) der Herrschaft, die dieser Staat innerhalb seiner territorialen Grenzen ausübt. Diese Konstruktion ist tautologisch, weil genau die – unbestrittene – Herrschaft das Territorium und seine Grenzen definiert sowie entscheidet, wer zum Staatsvolk gehört und wer demzufolge nicht.
Ohnehin ist die politische Praxis inzwischen über diesen Formalismus weit hinaus. Zu besichtigen zuletzt am Freitag, als der Bundeskanzler den georgischen Regierungschef Irakli Kobachidze zu Gast hatte und ihm ins Gewissen redete: Ein Gesetz über die »Transparenz der Öffentlichkeit« dürfe nicht beschlossen werden, weil es »den europäischen Prinzipien widerspreche«, und die EU erwarte, dass Georgien dieser Kritik Rechnung trage, wenn es seinen Beitrittswunsch ernst nehme. Scholz mahnte auch den »friedlichen Umgang von Regierung und Opposition« miteinander an und bekam nach drei Tagen die Antwort der georgischen EU-Fans. Die prügelten den Fraktionschef der Regierungspartei vom Rednerpult herunter, als dieser das erwähnte Gesetz ins Parlament einbringen wollte. Der Kern der Kritik der »Proeuropäer«: das Gesetz ähnele dem russischen über »ausländische Agenten«, indem es Organisationen, die mehr als 20 Prozent ihres Geldes aus dem Ausland erhalten, zwinge, dies einmal im Jahr gegenüber den Behörden anzumelden.
Es ist nämlich genau umgekehrt: die EU und die USA beharren auf ihrem Recht, sich qua überlegener Finanzkraft etwas leisten zu können, was ein Kleinstaat wie Georgien schon organisatorisch nicht hinbekäme: in anderen Ländern Parallelöffentlichkeiten zu organisieren. Ein großer Teil der georgischen »Zivilgesellschaft« wird aus Washington und Brüssel am Leben gehalten. Man könnte ja sagen: Sollen sie doch irgendwelche Vereine in Georgien finanzieren, die dann das Lied derer singen, deren Brot sie essen; nur sind dieselben Regierungen des Westens, die sich sorgen, dass ihre Kreaturen zu »ausländischen Agenten« erklärt werden, nicht minder als Russland oder China bemüht, Firewalls im Internet zu errichten und (von ihnen) unabhängige Teilöffentlichkeiten zu Quellen von »Desinformation« zu erklären.
Alle Staaten ergänzen inzwischen ihr Staatsterritorium um das Postulat eines »Informationsraums«, in dem ihre Interpretation der Weltlage allein Geltung beanspruchen darf. Es geht um die Kontrolle der Köpfe, damit unerwünschte Fragen erst gar nicht gestellt werden können. Wie sagte einst Immanuel Kant: »Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.« Das ging damals gegen die Kirche und geht heute gegen den Exklusivitätsanspruch in den »Informationsräumen«.
Siehe auch
Tageszeitung junge Welt am Kiosk
Die besonderen Berichterstattung der Tageszeitung junge Welt ist immer wieder interessant und von hohem Nutzwert für ihre Leserinnen und Leser. Eine gesicherte Verbreitung wollen wir so gut es geht gewährleisten: Digital, aber auch gedruckt. Deswegen liegt in vielen tausend Einzelhandelsgeschäften die Zeitung aus. Überzeugen Sie sich einmal von der Qualität der Printausgabe. Alle Standorte finden Sie unter diesem Link.
Ähnliche:
- 05.06.2023
In den Wind geschlagen
- 20.05.2023
»EU und Bundesregierung wollen Migration verhindern«
- 18.04.2023
Einladung zur Hexenjagd
Mehr aus: Ansichten
-
Spiegelbild des Tages: CDU
vom 17.04.2024
Wikipedia erklärt dazu unter anderem: »Der Foreign Agents Registration Act (…) ist ein 1938 verabschiedetes Gesetz (der USA). Es schreibt vor, dass Personen, die in den USA politisch oder semipolitisch (wirtschaftlich) für ausländische Rechtspersonen tätig sind, diese Tätigkeit anmelden, dokumentieren und genehmigen lassen müssen.«
Vielleicht hätte jemand dies dem Bundeskanzler Scholz sagen sollen, bevor er den georgischen Regierungschef Irakli Kobachidse maßzuregeln versuchte.
In Artikel 7 heißt es darin: »Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Einrichtungen für jede Interessenvertretungstätigkeit, die in den Anwendungsbereich des genannten Artikels fällt, Aufzeichnungen über Folgendes führen:
a) die Identität oder den Namen der Drittlandseinrichtung, in deren Auftrag die Tätigkeit ausgeübt wird, sowie den Namen des Drittlands, dessen Interessen vertreten werden;
b) eine Beschreibung des Zwecks der Interessenvertretungstätigkeit;
c) Verträge und wichtige Schriftwechsel mit der Drittlandseinrichtung, die für das Verständnis von Art und Zweck der Interessenvertretungstätigkeit unerlässlich sind, gegebenenfalls einschließlich der Aufzeichnungen über Art und Umfang der Vergütung;
d) Informationen oder Materialien, die einen zentralen Bestandteil der Interessenvertretungstätigkeit darstellen.«
Welche Einrichtungen sind dies? Artikel 3, Absatz 1 besagt: »Diese Richtlinie gilt unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung für Einrichtungen, die die folgenden Tätigkeiten ausüben:
a) eine für eine Drittlandseinrichtung erbrachte Interessenvertretungsdienstleistung;
b) eine von einer Drittlandseinrichtung (…) ausgeübte Interessenvertretungstätigkeit, die mit Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur verbunden ist oder sie ersetzt und daher mit einer Interessenvertretungsdienstleistung im Sinne des Buchstaben a dieses Absatzes vergleichbar ist.«
Siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0637
Von daher nimmt sich die Klage der EU über das georgische Gesetz sehr heuchlerisch aus.
Die Mutter aller derartiger Transparenzgesetze ist übrigens das US-amerikanische »Foreign Agents Registration Act« (FARA) von 1938. Das Gesetz betrifft Personen, die im Auftrag ausländische Auftraggeber, darunter fallen auch ausländische politische Parteien und Organisationen oder ausländische Personen, die keine US-Staatsbürger sind, politisch in den USA tätig sind.
Sie sind verpflichtet, sich beim Justizministerium registrieren zu lassen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Ihre Abmachungen mit der ausländischen Rechtsperson, Bezahlungen und Ausgaben in ihrem Auftrag sind anzugeben, und diese Informationen sind öffentlich zugänglich. Ihre Zulassung muss alle 6 Monate aktualisiert werden. Die von ihnen verbreiteten Informationsmaterialien müssen mit einem Hinweis versehen sein, dass sie im Auftrag der ausländischen Rechtsperson erfolgen. Kopien müssen dem Justizminister übergeben werden. Der Vertreter muss Aufzeichnungen seiner Aktivitäten führen und auf Verlangen dem Justizministerium zugänglich machen. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Foreign_Agents_Registration_Act.