Bundesarbeitsgericht: Lohnzahlung bei Corona-Quarantäne

Erfurt. Um die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei staatlich angeordneter Quarantäne geht es am Mittwoch morgen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Kläger ist ein Produktionsarbeiter aus Nordrhein-Westfalen, der vom Firmeninhaber Nachzahlungen für fast einen halben Monat verlangt. Diesen Zeitraum musste er während der Coronakrise auf Anordnung seiner Gemeinde zu Hause verbringen. Einige ähnliche Fälle liegen noch bei verschiedenen Arbeitsgerichten. Die Rechtssprechung in dieser Frage ist nach Angaben eines Arbeitsrechtlers bisher uneinheitlich in Deutschland. (dpa/jW)
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