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Polen: Bei Trunkenheit Auto beschlagnahmt

Warschau. In Polen droht Fahrern unter Alkoholeinfluss ab dem 14. März zusätzlich zu Bußgeldern die Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge. Den Verlust nicht nur des Führerscheins, sondern auch des Fahrzeuges riskiert, wer mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer angetroffen wird. Lässt sich das Fahrzeug nicht beschlagnahmen, etwa weil es nicht dem Fahrer gehört, muss dieser eine Ersatzzahlung in Höhe des Zeitwerts leisten. In Polen ist das Fahren von Autos ab 0,2 Promille verboten. Strafbar macht sich auch, wer zwar selbst nüchtern ist, aber zulässt, dass ein Betrunkener fährt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2024, Seite 6, Ausland

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