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Aus: Ausgabe vom 10.02.2024, Seite 4 / Inland

Berlin: Zentralrat fordert Rücktritt von Senatorin

Berlin. In der Debatte nach dem Angriff auf einen jüdisch-israelischen Studenten am vergangenen Wochenende in Berlin verschärft sich der Ton. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) den Rücktritt nahegelegt. Zentralratspräsident Josef Schuster sagte dem Tagesspiegel am Freitag: »Ich bin der Überzeugung, dass Frau Czyborra für ihr Amt nicht mehr geeignet ist«. Czyborra hatte nach dem Übergriff auf Lahav S. für den Täter ein Hausverbot an der FU Berlin gefordert, was nach geltender Rechtslage möglich ist. Härtere Regeln oder eine Exmatrikulation hatte sie zunächst zurückgewiesen und Nüchternheit in der Debatte angemahnt. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Marcus B. (11. Februar 2024 um 20:14 Uhr)
    Ich verstehe die Aufregung nicht, kommt doch ein Hausverbot einer Exmatrikulation auf Raten gleich. Ein Student, der aufgrund eines solchen keine Vorlesungen mehr besuchen und auch nicht an Prüfungen teilnehmen darf, wird irgendwann exmatrikuliert werden. Ich finde es allerdings fragwürdig, dass überhaupt die FU irgendwelche Maßnahmen ergreifen soll. Würde man bspw. einen Studenten exmatrikulieren, weil er außerhalb der Uni in eine Kneipenschlägerei verwickelt war? Das sind nämlich die Fakten, die bisher halbwegs gesichert sind: Schlägerei nach Kneipenbesuch, wahrscheinlich unter Alkoholeinfluss. Nur weil das Opfer Jude ist, heißt das nicht, dass das was mit dem Tatmotiv zu tun hat, wie in den Medien bisher aber hochspekulativ unterstellt wird. Auch Juden können großmäulige Arschlöcher sein, und manchmal platzt einem halt der Kragen und er schlägt unbedacht zu, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol. Und nur weil einer von beiden Beteiligten im Krankenhaus behandelt werden musste, heißt es nicht, dass er nicht der Initiator, der den ersten Schlag führte, gewesen sein kann. Sicher gehört auch ein ganz profaner Kneipenschläger wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft. Sollte sich ein antisemitischer Hintergrund erhärten, führt das auch zu einer höheren Strafe. Warum also sollte überhaupt die Uni noch zusätzlich strafen, was nebenbei bemerkt gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung verstoßen würde?