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Begriff »Rasse« bleibt im Grundgesetz

Berlin. Die Ampelkoalition will das Vorhaben, den Begriff »Rasse« aus dem Grundgesetz zu streichen, nicht mehr weiterverfolgen. Wie am Freitag bekannt wurde, haben sich Politiker von SPD, Grünen und FDP entschieden, die Formulierung nicht zu ändern, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland Bedenken dagegen vorgebracht hatte. Die Formulierung in Artikel 3 des Grundgesetzes »Niemand darf wegen (…) seiner Rasse (…) benachteiligt oder bevorzugt werden« entstammt nach verbreiteter Lesart der Erfahrung des deutschen Faschismus und soll rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln, dass der Begriff die Vorstellung transportiere, dass es tatsächlich menschliche Rassen gebe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.02.2024, Seite 4, Inland

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