-
18.11.2023
- → Inland
AfD-Klage zu EU-Fonds gescheitert
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am milliardenschweren Coronaaufbaufonds »Next Generation EU« als unzulässig verworfen. Das Gericht hatte vor knapp einem Jahr grünes Licht für die Beteiligung der Bundesrepublik gegeben. Dabei handelt es sich bis 2026 um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Einen Teil des Geldes bekommen Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein. Die AfD habe unter anderem nicht ausreichend dargelegt, inwiefern ihre Antragsbefugnis trotz dieses Urteils fortbesteht, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!