-
07.09.2023
- → Inland
Anklage nach Anschlag auf Synagoge
Stuttgart. Mehr als zwei Jahre nach einem Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun Anklage erhoben. Dem 47jährigen Tatverdächtigen werde wegen der Tat vom 5. Juni 2021 versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung vorgeworfen, erklärte die Behörde am Mittwoch in Stuttgart. Das Landgericht Ulm muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Der Angeklagte soll Benzin entlang der südlichen Wand der Synagoge verteilt und dieses entzündet haben, der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro. Der Verdächtige sitzt momentan in Untersuchungshaft. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!