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17.03.2023
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Urteil: Heer nicht zu Wertung verpflichtet
Koblenz. Ein Journalist ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit dem Begehren gescheitert, das Kommando Heer in Strausberg zu weitergehenden Auskünften bezüglich der Ausbildung ukrainischer Soldaten an der Artillerieschule in Idar-Oberstein zu verpflichten. Die Klage sei »teilweise unzulässig, im übrigen zulässig, aber unbegründet«, heißt es in dem jW vorliegenden Urteil vom 9. März, das dem Kläger Hermann Theisen am Mittwoch zugestellt wurde. Er hatte die Bundeswehr auch gefragt, ob die Ausbildung nicht möglicherweise völkerrechtlich als Kriegsteilnahme Deutschlands gewertet werden könne. Zwar bestehe ein Anspruch auf Mitteilung von Fakten, nicht aber auf eine Bewertung, Kommentierung oder rechtliche Einordnung, so das Gericht. (jW)
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