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02.03.20231 Leserbrief
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Rechter Chat: Gericht lehnt Anklage ab
Frankfurt am Main. Im Verfahren um eine rechte Chatgruppe von Beamten im 1. Polizeirevier in Frankfurt am Main hat das Landgericht die Anklage nicht zugelassen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die Strafkammer habe eine Verbreitung der neonazistischen Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Außerdem wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts. Die Chatgruppe war bei Ermittlungen zu den »NSU 2.0«-Drohschreiben aufgedeckt worden. (dpa/jW)
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B. Schroeder aus APEN 2. März 2023 um 11:57 UhrOh … doch so milde? Die Polizei, dein Freund und Helfer – wobei darf man sich dabei fragen – kommt durch die ermittelnde Justiz mit »einem Braunen Auge« davon. Die »Interpretationskünstler in den Justizkreisen« sind wirklich erfindungsreich. Die Deutsche Justiz ist weisungsgebunden und von daher nicht ernst zu nehmen …
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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