02.03.2023 / Inland / Seite 4

Rechter Chat: Gericht lehnt Anklage ab

Frankfurt am Main. Im Verfahren um eine rechte Chatgruppe von Beamten im 1. Polizeirevier in Frankfurt am Main hat das Landgericht die Anklage nicht zugelassen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die Strafkammer habe eine Verbreitung der neonazistischen Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Außerdem wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts. Die Chatgruppe war bei Ermittlungen zu den »NSU 2.0«-Drohschreiben aufgedeckt worden. (dpa/jW)

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