Arbeitsgericht: In Freizeit keine Dienst-SMS
Kiel. Beschäftigte müssen in der Freizeit keine dienstlichen SMS lesen, besagt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter. Der Mann war nicht zu erreichen, erschien wie ursprünglich geplant zum Dienst und erhielt eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens. Er habe sich nicht treuwidrig verhalten, urteilte das LAG. Das Recht auf Nichterreichbarkeit in der freien Zeit diene dem Gesundheits- und dem Persönlichkeitsschutz. »Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht.« (dpa/jW)
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