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Fristverlängerung bei Wiederaufbau im Ahr-Flutgebiet

Foto: Boris Roessler/dpa
Zerstörungen im Dorf Insul im Ahrtal (15.7.2021)

Mainz. Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund gibt es eine Einigung auf eine großzügigere Frist für Förderanträge auf Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal. Die rheinland-pfälzische Regierungssprecherin Andrea Bähner teilte dpa am Dienstag mit, Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) sei »wahnsinnig froh« darüber. Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren mindestens 134 Menschen im Ahrtal gestorben und tausende Häuser zerstört oder stark beschädigt worden.

Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Landrätin Cornelia Weigand etwa hatte dies angesichts von alleine fast 2.800 kommunalen Anträgen für unmöglich gehalten. Nun hat das Bundeskanzleramt laut Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt. (dpa/jW)

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Erschienen am 30.11.2022, Inland

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